Knapp sieben Wochen nach dem US-Militäreinsatz zur Festnahme des autoritären venezolanischen Präsidenten Nicolás Maduro hat das Parlament in Caracas ein lange von der Opposition gefordertes Amnestiegesetz gebilligt. Damit könnten zahlreiche Regierungsgegner, Aktivisten und kritische Journalisten aus der Haft freikommen.
Die geschäftsführende Präsidentin Delcy Rodríguez hatte den Gesetzentwurf in der Nationalversammlung eingebracht, nachdem US-Spezialkräfte Maduro am 3. Januar gefangengenommen und nach New York gebracht hatten. Dort soll ihm wegen Drogendelikten der Prozess gemacht werden.
Die Amnestie gilt nicht für Personen, die wegen Unterstützung von Militäreinsätzen gegen Venezuela angeklagt oder verurteilt wurden – Oppositionsführerin María Corina Machado könnte betroffen sein. Ausgenommen bleiben zudem schwere Delikte wie Verbrechen gegen die Menschlichkeit, Kriegsverbrechen, Mord, Drogenhandel und Korruption.
Nach Angaben der Nichtregierungsorganisation Foro Penal hatten die Behörden seit Anfang des Jahres mehr als 440 politische Häftlinge auf freien Fuß gesetzt. Über 600 weitere politische Gefangene befinden sich demnach weiterhin in Haft.
Prominenter Oppositionspolitiker weiter in Hausarrest
Viele waren bei den Protesten gegen die von Betrugsvorwürfen überschattete Wiederwahl von Präsident Maduro 2024 festgenommen worden. Internationale Organisationen und Aktivisten werfen den venezolanischen Sicherheitskräften schwere Menschenrechtsverletzungen vor.
Der prominente venezolanische Oppositionspolitiker Juan Pablo Guanipa steht hingegen weiterhin unter Hausarrest. Sein Sohn Ramón teilte vor einigen Tagen über X mit: »Ich bestätige, dass mein Vater Juan Pablo Guanipa bei mir zu Hause ist« – nach einer dramatischen Verschleppung wenige Stunden nach seiner Freilassung aus dem Gefängnis. Erleichterung darüber, dass die Familie wieder zusammen sei, mischte sich mit scharfer Kritik: Guanipa sei zu Unrecht unfrei.
Angehörige und Opposition hatten von einer Entführung durch schwer bewaffnete Männer in Zivil gesprochen; sein Aufenthaltsort war über 24 Stunden unbekannt, ein Lebensnachweis wurde gefordert. Die venezolanische Staatsanwaltschaft sprach hingegen von »erneuter Festsetzung« wegen angeblichen Auflagenverstoßes – Vorwürfe, die Ramón Guanipa energisch zurückwies.
