Etwa alle zehn Minuten wird nach Schätzungen der Vereinten Nationen eine Frau oder ein Mädchen zum Opfer tödlicher Gewalt innerhalb der Beziehung oder Familie. Im vergangenen Jahr seien weltweit etwa 83.000 Frauen gezielt umgebracht worden – und in rund 60 Prozent der Fälle (etwa 50.000) sei der Täter ein Familienmitglied oder Lebenspartner gewesen, teilte die Uno anlässlich des »Internationalen Tags gegen Gewalt an Frauen« mit. Bei getöteten Männern lag der Anteil mit nur elf Prozent demnach drastisch niedriger.
Besonders häufig sind derartige Femizide – also Fälle tödlicher Gewalt, in denen Frauen wegen ihres Geschlechts umgebracht werden – laut der Uno-Statistik in afrikanischen Ländern. Dahinter folgen Süd- und Nordamerika. In asiatischen und europäischen Ländern gibt es zwar immer noch viele, gemessen an der Einwohnerzahl aber vergleichsweise deutlich weniger Fälle.
Die Zahl von 50.000 basiert den Angaben zufolge auf Daten aus 117 Ländern. Dies entspreche 137 Frauen am Tag oder etwa einer Frau alle zehn Minuten. Die Gesamtzahl liegt etwas unter der aus dem Jahr 2023. Dies deutet jedoch laut dem Bericht nicht auf einen tatsächlichen Rückgang hin. Grund seien vielmehr Unterschiede in der Datenverfügbarkeit.
In Deutschland starben vergangenes Jahr nach aktuellen Zahlen aus dem Bundesinnenministerium 308 Frauen und Mädchen infolge von Gewalttaten. In 191 Fällen handelte es sich beim Täter demnach um den Partner, Ex-Partner oder ein Familienmitglied.
Wodurch definiert sich ein Femizid?
Seit einigen Jahren macht der Begriff Femizid darauf aufmerksam, dass es sich nicht nur um Einzelfälle handelt, wenn Gewalt gegen Frauen und Mädchen tödlich endet, sondern auch um ein strukturelles Problem. Es mangelt jedoch an einer einheitlichen Definition. Und ein Rechtsbegriff ist »Femizid« in Deutschland bislang ohnehin nicht.
Nun hat eine Gruppe des Instituts für Kriminologie der Uni Tübingen in Zusammenarbeit mit dem Kriminologischen Forschungsinstitut Niedersachsen in der Studie »Femizide in Deutschland« eine systematische Einordnung vorgenommen. Um eine Tat als Femizid einzuordnen, setzt die Studie mindestens drei Merkmale voraus: Die Tat muss sich gegen eine weibliche Person richten. Der Täter muss vorsätzlich handeln, also nicht aus reinem Versehen. Und dann muss die Tat einen sogenannten Geschlechtsbezug ausweisen.
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Seit mehr als drei Jahrzehnten steht der 25. November weltweit für den »Internationalen Tag gegen Gewalt an Frauen«. Der Aktionstag – auch als »Orange Day« bekannt – macht mit orangefarben angestrahlten Gebäuden, öffentlichen Demonstrationen und diversen Veranstaltungen auf die verbreitete Gewalt gegen Frauen und Mädchen aufmerksam.
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