Touristen aus Deutschland und anderen europäischen Ländern müssen bei Reisen in die USA möglicherweise bald ihre Social-Media-Aktivitäten der vergangenen fünf Jahre angeben. Das geht aus einer Bekanntmachung der US-Grenzschutzbehörde hervor, die eine Verschärfung der Regeln für die visumfreie Einreise vorsieht.
Der Vorschlag würde Reisende aus Ländern betreffen, die am Visa Waiver Program teilnehmen, darunter viele europäische Staaten, Australien, Großbritannien, Israel, Japan und Südkorea. Geplant ist, dass die Angabe von Profilen bei Diensten wie etwa sozialen Netzwerken ein fester Pflichtteil des ESTA-Antrags wird. Ein Antrag ohne diese Angaben könnte dann als unvollständig gelten und abgelehnt werden, berichtet die »Tagesschau« . Bisher waren solche Informationen freiwillig.
Gesichtsmerkmale, Fingerabdrücke, DNA- und Iris-Daten
Laut dem Vorschlag der US-Behörde sollen weitere Datenfelder beim ESTA-Antrag hinzugefügt werden: Wenn nötig, sollen Bewerber zusätzliche Angaben machen: Dazu zählen Telefonnummern, die in den vergangenen fünf Jahren verwendet wurden, E-Mail-Adressen der vergangenen zehn Jahre, IP-Adressen sowie Metadaten aus elektronisch eingereichten Fotos. Außerdem sollen biometrische Daten erfasst werden, darunter Gesichtsmerkmale, Fingerabdrücke, DNA- und Iris-Daten. Darüber hinaus müsste auch Auskunft über Familienangehörige gegeben werden, einschließlich Namen, Telefonnummern, Geburtsdaten, Geburtsorte und Wohnsitzen.
Datenschützer und Bürgerrechtsgruppen in den USA warnen laut »Tagesschau« vor einem tiefen Eingriff in die Privatsphäre. Über Social-Media-Konten lassen sich etwa politische Ansichten, persönliche Kontakte oder Teile des Lebensstils erkennen, was die Kritiker als problematisch einstufen. Die US-Behörde begründet den Schritt mit Sicherheitsinteressen. Sie argumentieren, die zusätzlichen Daten seien notwendig, um mögliche Risiken wie Terrorismus oder Spionage besser zu erkennen.
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Ähnliche Anforderungen galten zuvor bereits für andere Visumkategorien. Seit 2019 müssen alle Antragsteller für Einwanderungs- und Nicht-Einwanderungsvisa ihre Social-Media-Konten offenlegen. Diese Änderung wurde während der vorherigen Trump-Regierung eingeführt.
Im Juni hat das Außenministerium für Antragsteller auch für Studierendenvisa die Verpflichtung eingeführt, Social-Media-Konten offenzulegen zu machen.

