Das US-Justizministerium darf Akten zum Fall der Epstein-Vertrauten Ghislaine Maxwell veröffentlichen. Ein Bundesrichter gab einem entsprechenden Antrag zur Freigabe von Ermittlungsakten, Protokollen und Beweismitteln statt. Im November hatte US-Präsident Donald Trump den »Epstein files transparency act« zur Veröffentlichung aller Dokumente und Ermittlungsunterlagen zum Epstein-Fall unterzeichnet.
Maxwell wurde im Jahr 2022 zu 20 Jahren Haft verurteilt. Sie hatte laut Urteil eine zentrale Rolle beim Aufbau eines Rings zum sexuellen Missbrauch von Mädchen gespielt. Seither sitzt sie im Gefängnis. Epstein, der über viele Jahre systematisch Minderjährige missbraucht hatte, beging 2019 nach offiziellen Angaben in seiner Gefängniszelle Suizid.
Neues Gesetz ermöglicht Freigabe der Dokumente
Vor der Einführung des neuen Epstein-Transparenzgesetzes hatte der zuständige Richter die Regierungsanfrage noch abgelehnt. Die Dokumente zum Fall Maxwell lieferten anders als angedeutet keine bedeutsamen neuen Einsichten in die Machenschaften Epsteins, hieß es zur Begründung. So identifizierten die Unterlagen außer Epstein und Maxwell keine weiteren Personen, die sexuellen Kontakt mit einer Minderjährigen gehabt hätten. Personen, die aufgrund der Darstellung der Regierung hofften, neue Informationen zu erhalten, »würden am Ende enttäuscht und in die Irre geführt.«
Bereits vergangene Woche hatte ein Richter in Florida die zunächst abgelehnte Veröffentlichung von Protokollen der Grand-Jury-Beratungen über Epstein freigegeben. Auch in diesem Fall verwies er auf die neue Situation durch das Epstein-Gesetz.
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Eine Grand Jury ist eine Gruppe von Geschworenen, die nach der Vorlage von Beweismitteln durch die Staatsanwaltschaft entscheidet, ob Anklage in einem Fall erhoben werden kann. Trump hatte im Sommer angekündigt, die Unterlagen der Grand Jury zu Maxwell zu veröffentlichen. Einige Beobachter hatten das als Ablenkungsmanöver des Präsidenten gesehen, um den immensen Druck seiner Kernwählerschaft zu verringern, alle Epstein-Dokumente zu veröffentlichen.
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