SpOn 27.02.2026
21:18 Uhr

Troisdorf: Rettungssanitäter ins Koma getreten – Haftstrafen für zwei junge Männer


Ein Rettungssanitäter wollte eine Auseinandersetzung schlichten und landete auf der Intensivstation. Nun hat ein Gericht zwei Männer verurteilt, allerdings nicht wegen versuchten Totschlags.

Troisdorf: Rettungssanitäter ins Koma getreten – Haftstrafen für zwei junge Männer

Für den brutalen Angriff auf einen Rettungssanitäter in Troisdorf haben zwei junge Männer Haftstrafen erhalten. Das Landgericht Bonn verurteilte die 18 und 19 Jahre alten Angeklagten wegen gefährlicher Körperverletzung zu Jugendstrafen von drei beziehungsweise zwei Jahren Haft. Beim 19-Jährigen setzte das Gericht die Strafe zur Bewährung aus, beim mehrfach vorbestraften 18-Jährigen nicht.

Ursprünglich waren beide wegen versuchten Totschlags angeklagt. Staatsanwaltschaft und Nebenklage hatten in ihren Plädoyers weiter angenommen, die Angeklagten hätten den Tod des 40-Jährigen billigend in Kauf genommen.

Die Tat ereignete sich im Juli vergangenen Jahres am Ende einer Schulabschlussfeier. Als ein Türsteher den beiden jungen Männern den Zutritt zur Stadthalle untersagte, soll der Jüngere ihn beleidigt, mit den Worten »Ich bring dich um« bedroht und mit Kopfnüssen attackiert haben. Ein Rettungssanitäter griff ein, nahm den Jüngeren in den Schwitzkasten und brachte ihn den Angaben zufolge zu Boden. Der Ältere nahm demnach Anlauf und trat dem Sanitäter ins Gesicht; der 40-Jährige stürzte und blieb regungslos liegen. Der jüngere Angeklagte soll anschließend weiter auf ihn eingetreten haben.

Der Rettungssanitäter fiel ins Koma und wurde wegen lebensbedrohlicher Verletzungen mehrere Tage auf der Intensivstation behandelt. Er erlitt unter anderem eine Hirnschädigung mit massivem Gedächtnisverlust. Ob er wieder in seinen Beruf zurückkehren kann, ist unklar.

»Sie wollten nicht wirklich, dass er stirbt«

Die Bonner Kammer konnte nach der Beweisaufnahme keine Tötungsabsicht nachweisen. »Sie wollten nicht wirklich, dass er stirbt«, hieß es im Urteil. Die Angeklagten hatten sich im Prozess für ihr Verhalten entschuldigt. Sie hatten gesagt, sich wegen ihrer Alkoholisierung nicht mehr an die Tat zu erinnern. Die Männer erklärten sich bereit, jeweils 8000 Euro an das Opfer zu zahlen.

luc/dpa