Die Ermittlungen gegen den CDU-Abgeordneten Tilman Kuban wurden eingestellt. Das bestätigte ein Sprecher der Staatsanwaltschaft Konstanz dem SPIEGEL. »Für uns gibt es keinen hinreichenden Tatverdacht«, so der Sprecher. Das Verfahren sei deshalb nach § 170 Absatz 2 der Strafprozessordnung eingestellt worden. Ob dagegen noch eine Einstellungsbeschwerde eingelegt werde, sei noch offen.
Im Oktober vergangenen Jahres hatte der Bundestag Kubans Immunität aufgehoben. Grund dafür war nach SPIEGEL-Informationen eine Strafanzeige durch seine Expartnerin. In einer internen Mail schrieb Kuban damals, seine Ehefrau und er hätten sich vor einigen Monaten getrennt. »In diesem Zusammenhang werden mir Dinge vorgeworfen, die ich vehement bestreite«, so der CDU-Abgeordnete. »Gleichzeitig befinden wir uns leider in einem sehr streitigen Sorgerechtsverfahren, dabei geht es auch um den Umgang mit unserem Sohn.«
Ein Sprecher der Fraktion erklärte im Oktober, man nehme die Vorwürfe ernst, ohne sie rechtlich oder tatsächlich zu bewerten. Kuban ließ seinen Vorsitz in der Fraktions-Arbeitsgruppe zu EU-Angelegenheiten aufgrund der Vorwürfe zunächst ruhen.
Kuban sitzt seit 2021 im Bundestag. Zuvor war er Bundesvorsitzender der Jungen Union.
