Der Freistaat Thüringen darf Bewerber, die sich gegen die freiheitlich-demokratische Grundordnung betätigen, vom juristischen Vorbereitungsdienst ausschließen. Das Vorgehen sei mit der Landesverfassung vereinbar, entschied der Verfassungsgerichtshof in Weimar.
Hintergrund war eine Klage der AfD-Fraktion im Thüringer Landtag gegen eine Klausel für angehende Juristen. Bewerberinnen und Bewerber dürfen danach nicht ins Rechtsreferendariat aufgenommen werden, wenn sie »gegen die freiheitlich demokratische Grundordnung im Sinne des Grundgesetzes tätig sind«. So soll verhindert werden, dass Bewerber mit verfassungsfeindlichen Einstellungen in den Staatsdienst gelangen. Mit der Klausel kann den Bewerbern allerdings nicht nur der Zugang zum Staatsdienst, sondern auch zum Anwaltsberuf versperrt werden. Diese Klausel wurde durch Gesetz vom Juli 2024 in das Thüringer Juristenausbildungsgesetz aufgenommen und trat am 1. Januar 2025 in Kraft.
Eingriff in die Berufsfreiheit gerechtfertigt
Der Thüringer Verfassungsgerichtshof hat nun geurteilt: Damit sei zwar ein Eingriff in die auch nach der Thüringer Verfassung gewährleistete Berufsfreiheit verbunden. Dieser sei aber gerechtfertigt, »zur Gewährleistung der Funktionsfähigkeit der Rechtspflege«. Dies setze nämlich »unter den Bedingungen des grundrechtlich gebundenen demokratischen Rechtsstaats« voraus, »dass gesellschaftliches Vertrauen nicht nur in die einzelne Richterpersönlichkeit, sondern in die Justiz als Ganzes besteht«.
Damit sei es aber unvereinbar, wenn im juristischen Vorbereitungsdienst Referendare beschäftigt seien, die gegen die freiheitliche Grundordnung tätig sind. Allerdings sei dieser Eingriff in die Berufsfreiheit nur dann verhältnismäßig, »wenn die gegen die freiheitliche demokratische Grundordnung gerichteten Handlungen von einigem Gewicht sind«. Und in aller Regel genügte die bloße Mitgliedschaft in einer Partei nicht, um dem Bewerber den Zugang zum juristischen Vorbereitungsdienst zu verwehren.
- Berufsverbot für Rechtsextreme?: Bundesländer wollen AfD-Mitglieder nicht im Staatsdienst haben Von Fabian Hillebrand
- Entscheidung in Sachsen: Ehemaliger Unterstützer der rechtsextremen Szene darf Jurist werden
- Wackelnde Brandmauer: Auch Verband der Unternehmerinnen knüpft Kontakt zur AfD Von Kathrin Werner
Ein juristisches Referendariat wird benötigt, um Richter oder Staatsanwältin, aber auch Rechtsanwältin oder Notar werden zu können.
Entsprechende Vorschriften in anderen Bundesländern sind allgemeiner gehalten oder enger gefasst. So ist in Sachsen die Aufnahme in den Vorbereitungsdienst nur jemandem zu versagen, der »die freiheitliche demokratische Grundordnung in strafbarer Weise bekämpft«. Der Sächsische Verfassungsgerichtshof hatte im Oktober 2022 auf dieser Grundlage zugunsten eines Bewerbers entschieden, der zuvor in Bayern und Thüringen wegen seiner politischen Aktivitäten für eine rechtsextreme Kleinstpartei abgelehnt worden war. Entsprechend hat auch das Sächsische Oberverwaltungsgericht Anfang November entschieden, dass ein Bewerber trotz früherer Aktivitäten in rechtsextremen Organisationen zum juristischen Vorbereitungsdienst zugelassen werden muss.
