Das Thüringer Justizministerium spricht von einer Gesetzeslücke: Wenn Hakenkreuze oder andere extremistische Zeichen in Schulen an Wände geschmiert werden, ist dies bisher nicht strafbar. Das Zeigen solcher Symbole sei lediglich im öffentlichen Raum strafbar, und dazu zählten Schulen meist nicht, so die Argumentation. Der Freistaat strebt deshalb eine Bundesratsinitiative an, um genau dies zu ändern, teilte das Ministerium dem SPIEGEL mit. Zuerst hatte die »Thüringer Allgemeine« berichtet.
»Wenn Lehrerinnen und Lehrer erleben, wie in ihren Klassen der Hitlergruß gezeigt oder verbotene Parolen gerufen werden, dann erwarten sie zu Recht, dass der Rechtsstaat sie unterstützt«, sagte Justizministerin Beate Meißner (CDU). Ziel der Bundesratsinitiative sei, dass das Zeigen extremistischer Symbole auch in nicht öffentlichen Bereichen wie Schulen strafbar werde.
»Wir dürfen nicht zulassen, dass eine technische Lücke im Strafgesetzbuch dazu führt, dass verfassungsfeindliche Provokationen folgenlos bleiben«, so Meißner. Die Staatsanwaltschaft stelle entsprechende Verfahren bisher häufig ein. Schulleiter und Lehrkräfte beklagten, dass bestehende Rechtsmittel unzureichend seien, um angemessen dagegen vorzugehen.
»Explosion der Fallzahlen«
Die Entwicklung an den Schulen sei »alarmierend« und mache ein gesetzgeberisches Handeln unumgänglich, hieß es. Das Ministerium spricht von einer »Explosion der Fallzahlen« . Seit 2021 habe sich die Verwendung verfassungswidriger Kennzeichen an Thüringer Schulen mehr als verdreifacht. Habe man im Jahr 2021 noch 49 Fälle verzeichnet, so sei diese Zahl bis 2024 auf 122 und im Jahr 2025 bereits auf 173 Fälle gestiegen.
Auch die Vorfälle von Volksverhetzung im schulischen Kontext seien »sprunghaft angestiegen«, hieß es.
»Wir beobachten, dass verfassungsfeindliche Kennzeichen zunehmend im geschlossenen Klassenverband genutzt werden, um Mitschüler einzuschüchtern oder Ideologien zu normalisieren«, heißt es vom Ministerium. Da hier die »Öffentlichkeit« im juristischen Sinne fehle, seien der Justiz bisher die Hände gebunden. »Das ändern wir jetzt«, hieß es.
Meißner betonte, es gehe bei dem Vorhaben ausdrücklich nicht um eine Kriminalisierung von Kindern. Der Antrag im Bundesrat ziele nicht auf Kinder unter 14 Jahren ab. »Kinder sind strafunmündig; hier bleibt die Reaktion rein pädagogisch und liegt in der Verantwortung der Schulen und Eltern.«
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Die Initiative betreffe viel mehr Jugendliche ab 14 Jahren, »die die Bedeutung und Wirkung ihres Handelns erfassen können. Wer in diesem Alter bewusst verbotene Symbole einsetzt, muss erfahren, dass dies Konsequenzen hat«, argumentierte die Ministerin. Das Ziel sei aber auch hier nicht bloße Bestrafung. »Das Jugendstrafrecht folgt dem Erziehungsgedanken«, so Meißner. »Es ermöglicht uns, frühzeitig durch Auflagen, soziale Arbeitsstunden oder Präventionskurse einzuwirken, bevor extremistische Überzeugungen sich verfestigen.«
Die Initiative schütze den Schulfrieden und gebe der Justiz die Werkzeuge, die sie für eine wehrhafte Demokratie brauche. »Schulen sind Orte der demokratischen Bildung«, hieß es, »und keine rechtsfreien Räume für extremistische Symbolik«.
Die Schulforscherin Anja Besand aus Dresden erklärt, wie Lehrkräfte am besten mit rechtsextremen Vorfällen an Schulen umgehen – und wie besser nicht. Das Interview lesen Sie hier.
