SpOn 27.01.2026
10:35 Uhr

Teilzeit: Carsten Linnemann und Alexander Dobrindt kritisieren Vorstoß des CDU-Wirtschaftsflügels


Der Wirtschaftsflügel der Union will den Rechtsanspruch auf Teilzeit einschränken. Für CDU-Generalsekretär Linnemann geht das am Kern der Debatte vorbei. Auch Innenminister Dobrindt weist den Vorschlag zurück.

Teilzeit: Carsten Linnemann und Alexander Dobrindt kritisieren Vorstoß des CDU-Wirtschaftsflügels

Der CDU-Wirtschaftsflügel will das Recht auf Teilzeit abschaffen und stößt damit auf viel Kritik. Nun mischt sich CDU-Generalsekretär Carsten Linnemann in die Debatte ein. Er hält den Antrag für den Bundesparteitag des Wirtschaftsflügels zur Begrenzung des Teilzeitanspruchs von Arbeitnehmern größtenteils für verfehlt. Linnemann sagte der »Rheinischen Post«: »Der Antrag und seine verunglückte Wortwahl gehen am Kern der Debatte vorbei.«

Er gehe daher davon aus, dass die Antragskommission den Antrag grundlegend überarbeiten und dann dem Parteitag zur Beratung vorlegen werde, ergänzte Linnemann.

Zugleich sagte der Generalsekretär, es sei richtig, dass auf dem Parteitag über das Thema Teilzeit geredet werde. »Wir müssen darüber sprechen, wie wir die Rahmenbedingungen so verbessern, dass mehr Personen den Weg von Teilzeit in Vollzeit finden.« Dabei gehe es »um flexiblere Arbeitszeitmodelle, um mehr netto von brutto, niedrigere Abgaben und Steuern oder den Ausbau der Kitaplätze«, betonte Linnemann.

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Weiterhin sagte der Generalsekretär: »Das potenzielle Ausnutzen des Sozialstaats, etwa bei der Kombination aus wenigen Stunden Arbeit und Aufstockung durch die Sozialkassen, das auch im Antrag angesprochen wird, ist eine andere, sehr richtige Debatte.« Linnemann war selbst langjähriger Vorsitzender der Wirtschaftsflügels der Union und ist der direkte Vorgänger von Gitta Connemann, unter deren Führung der Teilzeit-Vorstoß gemacht wurde.

Wortwahl in der Kritik

Kritik an dem Vorstoß kommt auch von Alexander Dobrindt (CSU). Der Bundesinnenminister hat den Vorschlag zurückgewiesen, wonach Arbeitnehmer nicht mehr grundsätzlich das Recht auf Teilzeit haben sollen. »Ich sehe da keinen Änderungsbedarf«, sagte Dobrindt am Montag in der n-tv-Sendung »Pinar Atalay«. Die Arbeitszeit sei etwas, »was sehr individuell entschieden wird«, sagte der Bundesinnenminister. Jeder entscheide selbst, »wie viel er heute arbeiten will und kann.«

Er glaube nicht, dass aus dem Vorstoß ein politisches Programm werden werde, erklärte Dobrindt. Stattdessen schlug er vor, eine Flexibilisierung der Arbeitszeit in Betracht zu ziehen. »Ich glaube, dass wir weg müssen von diesem reinen Achtstundentag und hin zu einer Wochenarbeitszeit«, sagte der Bundesinnenminister.

Dobrindt störte sich zudem an dem in dem Papier verwendeten Begriff »Lifestyle-Teilzeit«. Das impliziere den Vorwurf, Menschen würden sich unnötig für Teilzeit entscheiden, erklärte der Bundesinnenminister. »Ich glaube, es gibt in der Regel einen Grund«, sagte er. »Wenn der Grund am Schluss heißt, meine Priorität liegt auf anderen Dingen, dann finde ich das auch vollkommen akzeptabel.« Es gebe keinen Zwang auf 41 Stunden Arbeitszeit pro Woche.

NRW-Arbeitsminister Laumann sieht keinen Änderungsbedarf

Auch Nordrhein-Westfalens Arbeitsminister Karl-Josef Laumann (CDU) sprach sich gegen den Vorstoß aus. »Ich sehe keinen Änderungsbedarf bei der jetzigen Rechtslage«, sagte Laumann der »Rheinischen Post«. In Nordrhein-Westfalen arbeiten Laumann zufolge knapp 70 Prozent der sozialversicherungspflichtig Beschäftigten in Vollzeit und 30 Prozent in Teilzeit. Es gebe sehr gute Gründe für eine Teilzeitbeschäftigung. »Beispielsweise nutzen Eltern und pflegende Angehörige die Möglichkeit, um Arbeitsverhältnis und Care-Arbeit bestmöglich miteinander zu vereinbaren«, sagte der CDU-Minister.

Den Vorwurf, die Deutschen arbeiteten zu wenig, wies Laumann ebenfalls zurück. »Im Jahr 2024 haben die Erwerbstätigen in Deutschland, die in Vollzeit beschäftigt waren, durchschnittlich rund 1589 Stunden gearbeitet«, betonte er.

In einem am Sonntag bekannt gewordenen Papier mit dem Titel »Kein Rechtsanspruch auf Lifestyle-Teilzeit« fordert der Wirtschaftsflügel der CDU eine Reform des Rechtsanspruchs auf Teilzeit. Dieser solle künftig »nur bei Vorliegen einer besonderen Begründung gelten«, beispielsweise bei der Erziehung von Kindern oder der Pflege von Angehörigen.

Im Jahr 2024 gingen laut Statistischem Bundesamt gut 13 Millionen aller Erwerbstätigen einer Teilzeittätigkeit nach, dies entspricht rund 30 Prozent. 6,2 Prozent der teilzeitbeschäftigten Männer und 4,2 Prozent der Frauen waren eigentlich auf der Suche nach einem Vollzeitjob.

asc/AFP