SpOn 26.02.2026
12:43 Uhr

Tariftreuegesetz im Bundesgesetz: Nur wer sich an Tarifverträge hält, soll öffentliche Aufträge bekommen


Der Bundestag hat das sogenannte Tariftreuegesetz verabschiedet. »Wer öffentliche Aufträge bekommt, muss auch ordentlich bezahlen«, so die SPD. Auch die CDU stimmt zu, gibt sich aber nicht vollends überzeugt.

Tariftreuegesetz im Bundesgesetz: Nur wer sich an Tarifverträge hält, soll öffentliche Aufträge bekommen

Tarifverträge legen Mindestgehälter fest, fixieren Urlaubstage und Arbeitszeiten. Aber immer weniger Unternehmen lassen tatsächlich nach Tarifbedingungen arbeiten. Der Bund will diese nun stärken: Öffentliche Aufträge am Bau und bei Dienstleistungen soll es künftig nur für Firmen geben, die Tarifverträge oder ähnlich gute Bedingungen für ihre Beschäftigten einhalten.

Der Bundestag hat das sogenannte Tariftreuegesetz mit der Mehrheit von Union und SPD beschlossen. Die Grünen stimmten mit dafür, die Linke enthielt sich. Die AfD votierte dagegen. Im März soll sich der Bundesrat damit befassen.

Blick in den Bundestag

Blick in den Bundestag

Foto: Bernd von Jutrczenka / dpa

Wie sieht der Kompromiss aus?

Die Koalitionsfraktionen waren sich erst diese Woche über die Details der Vorlage einig geworden. Der Kompromiss sieht vor, dass das Gesetz nur für bestimmte Aufträge gilt. Es soll ab einem Auftragsvolumen ab 50.000 Euro greifen, in bestimmten Fällen erst ab 100.000 Euro. Lieferverträge sowie alle Aufträge der Bundeswehr sollen außen vor bleiben.

Das Gesetz war ein Anliegen der SPD, die es bereits in den Koalitionsvertrag mit der Union hineinverhandelt hatte. Die SPD-Abgeordnete Annika Klose sagte, damit werde ein einfaches Prinzip durchgesetzt: »Wer öffentliche Aufträge bekommt, muss auch ordentlich bezahlen.« Mit Steuergeld dürfe kein Lohndumping gefördert werden.

SPD-Fraktionsvize Dagmar Schmidt erinnerte an den Hintergrund: die milliardenschweren Investitionen aus dem sogenannten Sondervermögen für Infrastruktur. »Wir modernisieren unser Land«, sagte Schmidt. »Mit dem Tariftreuegesetz verbinden wir unsere Investitionen in die Zukunft mit guten Löhnen und guten Arbeitsbedingungen.«

Union stimmt trotz Kritik zu

Die Union machte in der abschließenden Debatte deutlich, dass sie nur mit großen Zweifeln zustimmt. Die CDU-Abgeordnete Sandra Carstensen sagte, sie tue sich nicht leicht. Man teile das Ziel, die Tarifbindung in Deutschland zu steigern. Doch müsse man prüfen, ob das Gesetz dies wirklich leisten werde.

Der Union seien im Gesetzgebungsverfahren »substanzielle Verbesserungen« gelungen, sagte Carstensen. Ein bedeutender Schritt sei, dass Lieferverträge herausgenommen worden seien. Zudem dürfe das SPD-geführte Sozialministerium die geforderten guten Bedingungen nicht allein festlegen, sondern »im Benehmen« mit dem CDU-geführten Wirtschaftsministerium. »Und dennoch bleiben Zweifel und dennoch bin ich alles andere als zufrieden mit diesem Gesetz«, sagte Carstensen.

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Grüne und Linke unterstützen das Tariftreuegesetz grundsätzlich, doch geht ihnen der Kompromiss der Koalition nicht weit genug. Die AfD lehnt das ganze Vorhaben generell ab. Es handele sich um ein »Tarifanwendungszwangsgesetz«, sagte der AfD-Abgeordnete Peter Bohnhof in der Debatte.

ptz/dpa