SpOn 11.12.2025
13:18 Uhr

Tanker »Eventin«: Zoll darf vor Rügen havariertes Schiff vorerst nicht einziehen


Der Tanker »Eventin« gehört womöglich zur russischen Schattenflotte. Dennoch darf Deutschland das mit rund 100.000 Tonnen Öl beladene Schiff vorerst nicht beschlagnahmen. Der Bundesfinanzhof hat Bedenken.

Tanker »Eventin«: Zoll darf vor Rügen havariertes Schiff vorerst nicht einziehen

Der Zoll darf den als Schiff der russischen Schattenflotte gelisteten Öltanker »Eventin« samt Ladung vorläufig nicht einziehen und verwerten. Das hat der Bundesfinanzhof (BFH) entschieden. Das Gericht sieht »begründete Zweifel an der Rechtmäßigkeit der Einziehungsmaßnahmen«. Es sei unklar, ob das Schiff trotz EU-Sanktionsregeln nicht wegen einer für Notfälle geltenden Ausnahme samt Ladung in das EU-Gebiet ein- und auslaufen dürfe.

Die havarierte »Eventin« liegt seit fast einem Jahr vor Rügen. Die EU zählt das rund 20 Jahre alte und mit rund 100.000 Tonnen Öl beladene Schiff zur sogenannten Schattenflotte, mit der Russland Sanktionen umgeht.

Im Januar waren an Bord der »Eventin« alle Systeme ausgefallen. Stundenlang war das Schiff manövrierunfähig in der Ostsee vor Mecklenburg-Vorpommern getrieben. Rettungsteams gelang es schließlich, auf See Schleppverbindungen zum Tanker herzustellen.

Da die nun Entscheidung des BFH sich nur auf ein einstweiliges Rechtsschutzverfahren bezieht, könnte das juristische Tauziehen um das Schiff in einem Hauptsacheverfahren noch weitergehen.

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Die EU zählt etwa 550 Schiffe zur russischen Schattenflotte. Die betroffenen Schiffe dürfen nicht mehr in Häfen von EU-Staaten einlaufen und auch nicht mehr von europäischen Unternehmen versichert, finanziert oder ausgerüstet werden.

Der Eigner der »Eventin«, die Laliya Shipping Corp. mit Sitz auf den Marshallinseln, hat vor dem Gericht der EU gegen die Aufnahme in die Schattenflottenliste geklagt. Das Schiff habe »zu keinem Zeitpunkt beabsichtigt, sanktionierte Ölprodukte in die Europäische Union zu transportieren«, hieß es zur Begründung.

Die Einfuhr in deutsche Hoheitsgewässer sei unfreiwillig aufgrund eines »technischen Defekts erfolgt und durch das Recht auf Anlaufen eines Nothafens gedeckt«.

Laut BFH war die »Eventin« auf dem Weg von Russland nach Indien, einem wichtigen Abnehmer russischen Öls. Laut Branchendaten war das Schiff auch schon in der Vergangenheit wiederholt zwischen Russland und Indien unterwegs.

Umweltschützer hatten sich besorgt über die Möglichkeit einer Havarie und einer Verschmutzung der südlichen Ostsee gezeigt und gefordert, das Öl des Schiffs abzupumpen.

ssu/dpa