Ein südkoreanisches Gericht hat den ehemaligen Präsidenten Yoon Suk-yeol zu einer fünfjährigen Gefängnisstrafe verurteilt. Das Bezirksgericht in Seoul sprach Yoon am Freitag schuldig.
Es warf Yoon vor, die Behörden bei der Vollstreckung eines Haftbefehls behindert zu haben. Dies ging aus einer Liveübertragung der Urteilsverkündung hervor. Hintergrund ist der gescheiterte Versuch Yoons, im Dezember 2024 das Kriegsrecht in Südkorea zu verhängen. Yoon rechtfertigte dies damals mit einer angeblichen Unterwanderung der linken Opposition durch Nordkorea. Seine Entscheidung wurde nur wenige Stunden später wieder aufgehoben. Ausreichend Abgeordnete konnten sich in der Kammer versammeln und das Kriegsrecht aufheben. Selbst die Vertreter von Yoons konservativer People Power Party stimmten dafür.
Das Gericht sah es zudem als erwiesen an, dass der Ex-Präsident offizielle Dokumente gefälscht und gesetzliche Vorschriften für die Ausrufung des Kriegsrechts missachtet hat. Es ist das erste Urteil in den Strafverfahren, denen sich Yoon wegen der Ereignisse im Dezember 2024 stellen muss. Gegen die Entscheidung kann Berufung eingelegt werden.
Zweites Urteil steht noch aus
In einem weiteren Strafverfahren könnte ihm die Todesstrafe drohen. Die Staatsanwaltschaft wirft Yoon zudem vor, bereits im Oktober 2023 mit der Planung des Putsches begonnen zu haben. Zur Vorbereitung habe er Militärs in Schlüsselpositionen gebracht. In Notizbüchern und Handymemos, so die Anklage , lasse sich nachvollziehen, dass Wahlbeamte per Folter zu Geständnissen über vorgebliche Stimmfälschung gezwungen und kritischen Medien Strom und Wasser abgedreht werden sollten.
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Einem Bericht der Nachrichtenagentur Yonhap zufolge soll das Urteil in diesem Verfahren am 19. Februar gefällt werden. Sollte Yoon für schuldig befunden werden, wäre er der dritte südkoreanische Präsident, der wegen Aufruhrs verurteilt wird – nach zwei Militärführern im Zusammenhang mit einem Staatsstreich im Jahr 1979. Eine Hinrichtung ist jedoch unwahrscheinlich, Südkorea hat die Vollstreckung der Todesstrafe faktisch seit 1997 ausgesetzt.
