SpOn 11.09.2026
18:27 Uhr

Sterbehilfe: Britisches Parlament lehnt Legalisierung in erster Lesung ab


Ein Gesetzentwurf zur Legalisierung der Sterbehilfe in England und Wales ist unerwartet vorerst vom Tisch. Auch in Deutschland wird seit Jahren über Regelungen zum assistierten Suizid diskutiert.

Sterbehilfe: Britisches Parlament lehnt Legalisierung in erster Lesung ab

Befürworterinnen und Befürworter der Sterbehilfe in Großbritannien haben bei einer Abstimmung im Parlament einen überraschenden Rückschlag erlitten. Die Mehrheit der Abgeordneten des Unterhauses stimmte nach einer emotionalen Debatte unerwartet gegen ein Gesetz zur Legalisierung der Sterbehilfe in England und Wales. Der Entwurf hätte die Sterbehilfe unter bestimmten Voraussetzungen für Erwachsene erlaubt, die todkrank sind und voraussichtlich weniger als sechs Monate zu leben haben. Bislang gilt Beihilfe zum Suizid als Straftat.

Aktivisten bei einer Demonstration gegen die Sterbehilfe auf dem Londoner Parliament Square

Aktivisten bei einer Demonstration gegen die Sterbehilfe auf dem Londoner Parliament Square

Foto: Stefan Rousseau / PA Wire / dpa

Noch im vergangenen Jahr hatten die Abgeordneten für einen Gesetzentwurf gestimmt, der anschließend jedoch im britischen Oberhaus, dem House of Lords, wegen zahlreicher Änderungsanträge hängen geblieben war. Die Labour-Abgeordnete Lauren Edwards hatte deshalb einen nahezu identischen Entwurf eingebracht, um das Thema voranzubringen – dieser wurde nun jedoch überraschend abgelehnt.

Mit dem Scheitern des Entwurfs im Unterhaus ist die Legalisierung der Sterbehilfe in England und Wales erst einmal vom Tisch. In britischen Medien wird damit gerechnet, dass ein solches Gesetz nicht mehr in der laufenden Legislaturperiode zustande kommen wird. Die nächste Parlamentswahl ist regulär für 2029 angesetzt.

Wie ist die Situation in Deutschland?

In Deutschland ist aktive Sterbehilfe – also eine Tötung auf Verlangen, etwa durch eine Spritze – strafbar. Erlaubt ist aber der Abbruch lebenserhaltender Maßnahmen, wenn das dem Willen des Patienten oder der Patientin entspricht. Auch die Beihilfe zur Selbsttötung ist straffrei – sie kann in der Beschaffung oder Bereitstellung eines tödlichen Mittels bestehen, das der Patient selbst einnimmt.

Mehr zum Thema

Um rechtliche Regelungen zu einem sogenannten assistierten Suizid wird in Deutschland seit Jahren gerungen.

Seit 2020 ist Sterbehilfe in Deutschland ein Grundrecht. Jeder soll darüber selbstbestimmt entscheiden dürfen. Doch beim assistierten Suizid werden Betroffene und Ärzte alleingelassen. Sehen Sie hier die »Arte Re:«-Reportage von SPIEGEL TV.

aeh/dpa