Nach den tödlichen Schüssen in einer Jugendhilfeeinrichtung in Stade darf die Mutter weiterhin nicht voll für das Baby sorgen. Das Oberlandesgericht (OLG) Celle wies eine entsprechende Beschwerde der Eltern zurück. Die Mutter hat weiter kein Aufenthaltsbestimmungsrecht und kein Recht zur Gesundheitssorge, heißt es in einer Mitteilung, die dem SPIEGEL vorliegt. Außerdem darf die Frau keine Angelegenheiten mehr für ihr Kind bei Behörden regeln.
Ermittler gehen davon aus, dass der Sorgerechtsstreit das Motiv für die tödlichen Schüsse war. Der Vater des Babys, Fatih Khan G., soll dort sechs Mitarbeitende der Jugendhilfe erschossen haben. Er nahm sich anschließend im Gefängnis das Leben. Das Baby lebt inzwischen getrennt von seiner Mutter in einer anderen Einrichtung.
In einem ersten Verfahren hatte das Amtsgericht Neustadt am Rübenberge den Eltern die Rechte entzogen und angeordnet, dass Mutter und Kind gemeinsam in der Einrichtung in Stade unterkommen sollten. Beide Elternteile wollten das nicht akzeptieren und legten Beschwerde ein.
Das Oberlandesgericht Celle bestätigte nun die Entscheidung des Amtsgerichts, die inzwischen nur noch die Mutter betrifft. Allerdings handelt es sich um eine erste Entscheidung in einem Eilverfahren. In einem weiteren Verfahren wird sich das Gericht noch einmal ausführlich mit dem Sorgerechtsstreit befassen.
Der Täter von Stade nahm sich in der Justizvollzugsanstalt mithilfe eines Kleidungsstücks das Leben – trotz Hinweisen auf eine Suizidgefahr. Mehr dazu lesen Sie hier .
