SpOn 23.12.2025
16:07 Uhr

Spanien: Als Baby vertauschte Frau erhält fast eine Million Euro


In einem spanischen Krankenhaus sind 2002 zwei Mädchen vertauscht worden. Sie wuchsen jahrelang in falschen Familien auf. Nun hat ein Gericht einer der inzwischen erwachsenen Frauen Schadensersatz zugesprochen.

Spanien: Als Baby vertauschte Frau erhält fast eine Million Euro

Eine Frau aus Spanien, die bei ihrer Geburt im Krankenhaus mit einer anderen Neugeborenen vertauscht wurde und bei der falschen Familie aufwuchs, bekommt Schadensersatz in Höhe von 975.000 Euro. Das entschied das Oberlandesgericht der Region La Rioja, wie die Justiz mitteilte. Der verhängnisvolle Fehler hatte sich bereits vor 23 Jahren ereignet.

Sowohl die junge Klägerin, die gut drei Millionen Euro gefordert hatte, als auch der regionale Gesundheitsdienst können beim Obersten Gericht Spaniens Einspruch gegen das Urteil einlegen.

Ein Versehen, zwei betroffene Frauen und Familien

Die folgenreiche Verwechslung hatte sich im Juni 2002 im Krankenhaus San Millán in Logroño rund 350 Kilometer nordöstlich von Madrid ereignet. Zwei Neugeborene, deren Identitäten geheim bleiben, wurden damals aus unbekannten Gründen mit den falschen Eltern heimgeschickt.

Der Fehler flog viele Jahre später zufällig auf, als eines der beiden Mädchen sich einem DNA-Test unterzog. Und erst 2021 hatten beide nach mehrjährigen Ermittlungen der Gesundheitsbehörden Gewissheit, dass sie wegen der Verwechslung nicht in ihren leiblichen Familien aufgewachsen waren. »Menschliches Versagen«, lautete seinerzeit die Erklärung der Behörden.

Auch die zweite Betroffene fordert vor Gericht etwa drei Millionen Euro. Beide Frauen halten eine ursprünglich von den Behörden der Region La Rioja zugesprochene Entschädigung von jeweils 850.000 Euro für unzureichend.

Leibliche Mutter ist bereits tot

In einem der beiden Fälle erhöhte das zuständige Gericht die Summe nun um 125.000 Euro. Zur Begründung hieß es unter anderem, die Betroffene habe nach Aufdeckung des Fehlers keinen Kontakt mehr zu ihrer leiblichen Mutter aufnehmen können, da diese bereits 2018 verstorben war.

Aufgrund der Verwechslung seien »irreparable Schäden« entstanden, die Forderung von gut drei Millionen Euro sei deshalb gerechtfertigt, wurde der Anwalt dieser Klägerin, José Sáez Morga, in der Zeitung »El País« zitiert .

Mehr zum Thema

San Millán galt lange Zeit als eine der besten öffentlichen Kliniken in La Rioja. 2007 stellte es den Betrieb aber ein, zwei Jahre später wurde das Gebäude abgerissen. Bald soll der Bau eines »neuen Hospitals San Millán« beginnen.

jpe/dpa