Die Grünen-Bundestagsfraktion klagt vor dem Bundesverfassungsgericht gegen die jüngst eingeführte gesetzliche Befugnis für die Bundesregierung, künftig per Rechtsverordnung sichere Herkunftsstaaten zu benennen. In der sogenannten Organklage vertritt die Grünenfraktion die Auffassung, dass das Grundgesetz »eine solche Entscheidung allein dem Bundestag und dem Bundesrat zuweist«. Die 62 Seiten umfassende Klageschrift liegt dem SPIEGEL exklusiv vor, sie ging nach Angaben der Grünen bereits in Karlsruhe ein.
Das Kabinett hatte erst diese Woche per Rechtsverordnung beschlossen, Albanien, Bosnien und Herzegowina, Georgien, Ghana, Kosovo, Moldau, Montenegro, Nordmazedonien, Senegal und Serbien als sichere Herkunftsstaaten einzustufen. Die neue Regelung tritt am 1. Februar 2026 in Kraft. Asylanträge aus diesen Ländern können demnach schneller abgelehnt werden. Sichere Herkunftsländer bezeichnet Staaten, in denen nach Einschätzung des Gesetzgebers grundsätzlich keine staatliche Verfolgung droht und in denen die Menschenrechte im Wesentlichen gewahrt werden.
Die Erste Parlamentarische Geschäftsführerin der Grünen-Bundestagsfraktion, Irene Mihalic, erklärte dem SPIEGEL, man werde diese »grundgesetzwidrige Selbstverzwergung des Bundestages nicht hinnehmen«. In einer Zeit, in der autoritäre Regierungen sich damit brüsteten, zu handeln, ohne sich an Recht und Gesetz zu halten, »sollten wir den Rechtsstaat mit voller Überzeugung leben, statt ihn zu umgehen«.
Der Rechtspolitiker der Grünenfraktion, Till Steffen, sagte dem SPIEGEL, die Konsequenzen der Änderung des Asylgesetzes durch die Regierungsfraktionen liegen auf der Hand. Innenminister Alexander Dobrindt wolle Marokko, Tunesien und Algerien »trotz der Verfolgung politischer Oppositioneller, Journalistinnen und Journalisten und Personen aus der LGBTQI*-Community zu sicheren Herkunftsstaaten erklären – und das ohne parlamentarische Debatte«.
Vorgehen der Großen Koalition
CDU/CSU und SPD hatten in ihrem Koalitionsvertrag 2025 vereinbart, »die Liste sicherer Herkunftsstaaten zu erweitern« und »mit der Einstufung von Algerien, Indien, Marokko und Tunesien« beginnen zu wollen. Diese solle »durch Rechtsverordnung der Bundesregierung« erfolgen. Die Verschiebung der Zuständigkeit auf die Bundesregierung war vor allem damit begründet worden, dass in der Vergangenheit »die Festlegung sicherer Herkunftsstaaten im Bundesrat blockiert« worden sei, wie es Bundesinnenminister Alexander Dobrindt (CSU) im vergangenen Juli im Bundestag formulierte. Insbesondere die ablehnende Haltung der Grünen in der Länderkammer stieß immer wieder bei CDU und CSU auf scharfe Kritik.
Union und SPD führten im Dezember im Bundestag schließlich einen neuen Paragrafen 29b ins Asylgesetz ein. Demnach kann die Bundesregierung »durch Rechtsverordnung ohne Zustimmung des Bundesrates sichere Herkunftsstaaten im Sinne der Richtlinie 2013/32/EU für den internationalen Schutz bestimmen«, wie es nun im Gesetz heißt.
Die Grünenfraktion sieht in ihrer Klageschrift das Recht des Bundestages im Asylartikel 16a des Grundgesetzes verletzt. Dort heißt es in Absatz 3, dass durch »Gesetz, das der Zustimmung des Bundesrates bedarf«, Staaten bestimmt werden könnten, »bei denen aufgrund der Rechtslage, der Rechtsanwendung und der allgemeinen politischen Verhältnisse gewährleistet erscheint, dass dort weder politische Verfolgung noch unmenschliche oder erniedrigende Bestrafung oder Behandlung stattfindet«.
Über sichere Herkunftsstaaten »dürfen nach dieser Bestimmung allein der Bundestag und der Bundesrat im Rahmen eines förmlichen Gesetzgebungsverfahrens«, nicht aber die Bundesregierung durch Rechtsverordnung entscheiden, heißt es in der Klageschrift, die der Regensburger Professor am Lehrstuhl für Öffentliches Recht, Thorsten Kingreen, im Auftrag der Grünenfraktion verfasste.
