SpOn 17.02.2026
12:05 Uhr

Shein: EU-Kommission leitet Verfahren gegen Onlinehändler ein


Die EU nimmt Onlinehändler Shein ins Visier. Es geht um womöglich suchtförderndes App-Design sowie den Skandal um Sexpuppen mit Kindergesichtern.

Shein: EU-Kommission leitet Verfahren gegen Onlinehändler ein

Die Europäische Kommission hat ein formelles Verfahren gegen den Billigmodehändler Shein eingeleitet. Grund sind mögliche Verstöße gegen den Digital Services Act (DSA) der EU.

Laut der EU-Behörde erstreckt sich die Untersuchung auf drei Bereiche. Unter die Lupe genommen wird, welche Maßnahmen Shein ergriffen hat, um den Verkauf von in der EU illegalen Produkten zu unterbinden. In der Vergangenheit hatte es Fälle gegeben, in denen in Frankreich über Shein Sexpuppen vertrieben wurden, die an Kinder erinnerten.

Daneben geht es um die Praxis des Unternehmens, Kunden mit Belohnungen und Punkten für Käufe zu locken und zu binden. Die EU-Kommission spricht hier von einem möglicherweise »suchtfördernden Design« der Shein-Verkaufsplattformen.

Ebenfalls im Fokus des Verfahrens: die Empfehlungssysteme, die Shein nutzt, um Nutzern Inhalte und Produkte vorzuschlagen. Die EU-Kommission hat Fragen, was die Transparenz dieser Mechanismen angeht. Laut DSA ist Shein verpflichtet, die wichtigsten Parameter seiner Empfehlungssysteme offenzulegen.

Die Kommission betonte, die Einleitung des formellen Verfahrens nehme keine Entscheidung über dessen Ergebnis vorweg. Sie kündigt an, die Untersuchung als vorrangige Angelegenheit zu behandeln.

Europapolitikerin fordert, vorübergehende Sperre in Betracht zu ziehen

Ein Shein-Sprecher reagierte auf die Entwicklung: »Wir nehmen unsere Verpflichtungen aus dem Digital Services Act ernst und haben stets vollumfänglich mit der Europäischen Kommission zusammengearbeitet. Das werde die Firma auch im Rahmen der Überprüfung weiterhin tun. Darüber hinaus habe Shein bereits in den vergangenen Monaten begonnen, mehr für die Einhaltung der DSA-Standards zu tun. Dazu gehöre auch »verstärkter Schutz für jüngere Nutzer«, so der Sprecher. Shein teile »das Ziel der Kommission, ein sicheres und vertrauenswürdiges Online-Umfeld sicherzustellen«.

Die Vorsitzende des Ausschusses für Binnenmarkt und Verbraucherschutz im Europaparlament, Anna Cavazzini, bezeichnete das Verfahren gegen Shein als »richtig und überfällig«. Geschäftsmodelle, die auf der »systematischen Missachtung von EU-Gesetzen« beruhten, müssten mit Konsequenzen rechnen, so die Politikerin der Grünen. Cavazzini forderte die EU-Kommission auf, auch eine vorübergehende Sperre der Plattform in Betracht zu ziehen, um Shein zur Einhaltung der europäischen Gesetze zu bewegen.

Verbraucherschützer warnen vor Billigplattformen

Shein ist in den vergangenen Jahren zu einem der weltweit größten Anbieter von Ultra Fast Fashion – also schnell produzierter Mode zu sehr geringen Preisen – geworden. In der EU wurde Shein aufgrund seiner hohen Nutzerzahlen als »sehr große Online-Plattform« (VLOP) eingestuft, für die besondere Pflichten gemäß dem DSA gelten. Aus der Regelung ergeben sich weitreichende Pflichten für große Digitalplattformen, etwa beim Vorgehen gegen illegale Inhalte und Produkte sowie höhere Transparenzanforderungen. Bei Verstößen drohen Bußgelder von bis zu sechs Prozent des weltweiten Jahresumsatzes.

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Neben dem neuen DSA-Verfahren steht Shein auch im Zentrum eines Verbraucherschutzverfahrens der EU. Produkte von Shein hatten in der Vergangenheit etwa mit hohen Schadstoffwerten Schlagzeilen gemacht. Auch Verbraucherschützer mahnen zu Vorsicht bei Plattformen wie Shein oder dem Versandhändler Temu .

beb/kko