SpOn 17.12.2025
16:32 Uhr

Schrottimmobilien im Ruhrgebiet: Maßnahmen gegen Armutsmigration


Hagen, Duisburg und andere Ruhrgebietskommunen fordern vom Bund schärfere Bauregeln, um gegen sogenannte Schrottimmobilien vorgehen zu können. Mit neuen Vor- und Ankaufsrechten sollen soziale Probleme bekämpft werden.

Schrottimmobilien im Ruhrgebiet: Maßnahmen gegen Armutsmigration

Beim Thema Armutsmigration aus Südosteuropa spielen sogenannte Schrottimmobilien – meist heruntergekommene Mehrfamilienhäuser in desolatem Zustand – eine zentrale Rolle. In ihnen werden insbesondere im Ruhrgebiet oft Zuwanderer aus Rumänien und Bulgarien untergebracht, die dort unter prekären Verhältnissen und häufig von Sozialleistungen leben.

Um gegen diese Schrottimmobilien vorzugehen, verlangen mehrere Oberbürgermeister und Landräte aus Nordrhein-Westfalen nun deutliche Schärfungen im Baurecht. In einem Schreiben an Bundesbauministerin Verena Hubertz (SPD), das dem SPIEGEL vorliegt, fordern die Stadtoberhäupter unter anderem mehr Vorkaufsrechte, etwa in Insolvenzverfahren und bereits vor Zwangsversteigerungsterminen. Auch möchten sie ein aktives Ankaufsrecht für identifizierte Schrottimmobilien einführen.

»Ohnmacht des Staates«

In dem Schreiben, das auf den 26. November datiert ist, heißt es, die aus den Schrottimmobilien entstehenden Probleme würden von vielen Bürgerinnen und Bürgern »inzwischen bereits als Ohnmacht des Staates« bewertet und vehement kritisiert. Zwar kommt das Wort Armutsmigration nicht vor, doch die Liste der Unterzeichner spricht für sich: Neben Thomas Kufen (Essen) und Frank Duda (Herne) finden sich dort mit Andrea Henze (Gelsenkirchen), Dennis Rehbein (Hagen) und Sören Link (Duisburg) Vertreter der von Armutsmigration besonders betroffenen Städte.

Ihnen gemein ist, dass sie aufgrund des Strukturwandels im Revier ein Überangebot an billigem Wohnraum haben oder hatten. Sören Link hatte Anfang Oktober in einem Interview mit dem SPIEGEL  von illegal belegten Wohnungen, Müllproblemen und offenliegenden Stromkabeln gesprochen. Das sei, so der Duisburger OB, »Gift für den sozialen Frieden«.

Bauministerium sieht »rechtliche Schwierigkeiten«

Neben dem Vorkaufsrecht für Häuser und Wohnungen vor anstehenden Zwangsversteigerungen fordern die Kommunen, dass sie auch dann Schrottimmobilien aufkaufen können, wenn diese nicht zum Verkauf stehen. Bei langjährigem Leerstand und entsprechendem Zustand fordern die Kommunen ein »aktives Ankaufsrecht«. Bisher könne der »innere Verfall und die direkte Schädigung der Nachbarschaft« nicht sanktioniert werden.

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In einer ersten Antwort aus dem Bundesbauministerium heißt es, dass die »schwerwiegenden Probleme der betroffenen Kommunen« bekannt seien. Man wolle die gemachten Vorschläge im Rahmen der anstehenden Novelle des Bau-Gesetzbuches wohlwollend prüfen, sehe aber »zum Teil erhebliche rechtliche Schwierigkeiten«.

Welche gravierenden Schwierigkeiten in den vergangenen zehn Jahren aus der Armutsmigration entstanden sind, lesen Sie hier am Beispiel der Stadt Hagen.

tgk