Das rechtspopulistische Internetportal »Nius« hatte gegen das Land Schleswig-Holstein geklagt, wegen Äußerungen, die Ministerpräsident Daniel Günther (CDU) in der ZDF-Talkshow »Lanz« getätigt hatte. Diese Klage hat nun das Schleswig-Holsteinische Verwaltungsgericht mit einem Eilbeschluss abgewiesen, wie das Gericht in einer Pressemitteilung bekannt gab.
Konkret ging es dabei um zwei Aussagen Günthers: »Wer hat denn dagegen geschossen? ›Nius‹ und solche Portale … Wir müssen aufwachen und sehen, dass das unsere Gegner und auch die Feinde von Demokratie sind« und »Wenn ich mir ›Nius‹-Artikel angucke, mit denen ich irgendwas zu tun habe: Da stimmt in der Regel nichts drin. Das ist … vollkommen faktenfrei.«
»Nius«-Anwalt wirft Gericht »Realitätsverweigerung« vor
Nach Ansicht der 6. Kammer des Verwaltungsgerichts sind die Äußerungen Günthers nicht dem Land zurechenbar, da er sie als Parteipolitiker und nicht als Ministerpräsident getätigt hat. Wenn ein Amtsträger in einem allgemeinen politischen Diskurs wie einer Talkrunde nicht deutlich und spezifisch auf die Autorität oder Mittel seines Amtes Bezug nimmt, seien seine Äußerungen regelmäßig nicht mit dem besonderen Gewicht seines Amtes verbunden, hieß es.
Dass sich der CDU-Politiker an anderer Stelle der Sendung auf seine Funktion als Ministerpräsident berufen habe, führe zu keinem anderen Ergebnis, so das Gericht. »Die Äußerungen seien getrennt voneinander im jeweiligen inhaltlichen Zusammenhang zu betrachten. In Verbindung mit den angegriffenen Äußerungen habe sich Herr Daniel Günther nicht auf sein Amt berufen, sondern sich an einer allgemeinen medienpolitischen Diskussion beteiligt«, hieß es in einer Pressemitteilung des Gerichts.
Ein Anwalt von »Nius«, das vom ehemaligen »Bild«-Chefredakteur Julian Reichelt betrieben wird, erklärte: »Die Entscheidung der 6. Kammer des Schleswig-Holsteinischen Verwaltungsgerichts ist ein Dokument richterlicher Realitätsverweigerung. Das Gericht flüchtet sich in eine lebensfremd konstruierte Rollentrennung, um die inhaltliche Prüfung der offensichtlich rechtswidrigen Diffamierungen des Ministerpräsidenten zu vermeiden. Die Kammer vertritt die dogmatisch irrige These, ein Regierungschef könne seine verfassungsrechtliche Bindung innerhalb einer Talkshow satzweise an- und ausknipsen.«
Mit der Entscheidung des Gerichts besteht, entgegen der Forderung von »Nius«, kein Anspruch auf vorläufiges Unterlassen und Widerruf von Äußerungen, die Günther bei Markus Lanz Anfang Januar getätigt hat. Gegen den nicht rechtskräftigen Beschluss kann binnen zwei Wochen Beschwerde beim Oberverwaltungsgericht eingelegt werden.
Mehr über die ursprünglichen Vorwürfe von »Nius« gegen Daniel Günther, er befürworte Medienzensur, insbesondere des Portals, lesen Sie hier .
