Häftlinge in den Gefängnissen in Schleswig-Holstein erhalten zukünftig mehr Stundenlohn. Er steigt von 2,21 Euro auf 3,68 Euro je Stunde, wie das Justizministerium nach einem Beschluss des Kabinetts mitteilte.
Gefängnisinsassen sind in dem Bundesland grundsätzlich zur Arbeit verpflichtet, wenn sie dazu in der Lage sind. Die wöchentliche Arbeitszeit bewegt sich in der Regel um die 38 Stunden, die Häftlinge sind zum Beispiel in der Gefängnisküche, einer angegliederten Schlosserei oder Tischlerei tätig.
Schleswig-Holstein setzt Urteil des Bundesverfassungsgerichts um
Niedrige Löhne für die Arbeit hinter Gittern sind in ganz Deutschland üblich – was immer wieder Kritik von Verbänden und Gewerkschaften hervorruft. Das Bundesverfassungsgericht entschied 2023, dass die Mindestlöhne in den Einrichtungen steigen müssen, da die geltenden Sätze verfassungswidrig seien. Geklagt hatten zwei Häftlinge aus Bayern und Nordrhein-Westfalen. Mit der Erhöhung der Vergütung der Gefangenen setzt Schleswig-Holstein nun das Urteil aus Karlsruhe um.
Mit der Änderung des Justizvollzugsgesetzes soll es bald auch bessere technische Möglichkeiten beim Aufspüren von Drogen geben, hieß es aus dem Ministerium weiter. »Damit passen wir den Justizvollzug aktueller Entwicklungen und ebensolcher Rechtsprechung an«, erklärte Justizministerin Kerstin von der Decken (CDU).
