68 Semester – das Gericht sah da kein ernsthaft betriebenes Studium mehr und lehnte den Anspruch auf Wohngeld für einen Langzeitstudenten ab. Das hat das Verwaltungsgericht Schleswig entschieden, wie es unter anderem der NDR berichtet .
In dem Fall geht es den Berichten nach um einen Mann, Jahrgang 1965, aus Schleswig-Holstein. Zunächst habe er rund 28 Jahre lang Volkswirtschaftslehre an der Universität Hamburg studiert und das Studium mit Diplom abgeschlossen. Danach begann er demnach ein Zweitstudium in Klassischer Philologie, ebenfalls in Hamburg. Mehrere Jahre habe der Mann in dieser Zeit Wohngeld erhalten, bis die Behörden 2022 einen Folgeantrag ablehnten. Dagegen klagte der Langzeitstudent.
Das Verwaltungsgericht Schleswig bestätigte die Sicht der Behörden nun und sah keinen Anspruch auf Wohngeld. Die Begründung: Der Mann habe sein Studium nicht ernsthaft und zielstrebig betrieben.
Einen ähnlichen Fall gab es kürzlich am Verwaltungsgericht Mainz. Dort war ein 50-jähriger Mann aus Rheinland-Pfalz seit 26 Jahren ohne Abschluss in verschiedenen Studiengängen eingeschrieben. Auch sein Antrag auf Wohngeld wurde von den Behörden abgelehnt. Der Langzeitstudent klagte dagegen, das Gericht bestätigte das Vorgehen – so wie nun auch in Schleswig.
