SpOn 10.12.2025
15:31 Uhr

Scheinvaterschaften: Sozialbetrug - Bunderegierung einigt sich auf schärferes Vorgehen


Ein Mann übernimmt eine Vaterschaft, obwohl weder biologisch noch partnerschaftlich eine Verbindung besteht. Die Bundesregierung geht gegen diesen Sozialbetrug vor. Kritiker halten den Aufwand für unverhältnismäßig.

Scheinvaterschaften: Sozialbetrug - Bunderegierung einigt sich auf schärferes Vorgehen

Ist es das Ende von Scheinvaterschaften? Die Bundesregierung hat einen Gesetzentwurf verabschiedet, der Kriminelle ins Visier nimmt, die aus der missbräuchlichen Anerkennung von Kindern ausländischer Frauen profitieren. Der Gesetzentwurf sieht vor, dass die Ausländerbehörde einer Vaterschaftsanerkennung künftig zustimmen muss. Aber nur dann, wenn der Anerkennende die deutsche Staatsbürgerschaft oder ein langfristiges Aufenthaltsrecht hat, die Mutter des Kindes aber nicht.

»Die Zustimmung der Ausländerbehörde soll von den Betroffenen beantragt werden müssen«, heißt es laut der Nachrichtenagentur dpa in dem Entwurf. Das soll die Mitwirkung der Beteiligten sicherstellen. Kommt später heraus, dass vorsätzlich falsche Angaben gemacht wurden, sollen die Zusagen zurückgenommen werden können.

Bei missbräuchlichen Vaterschaftsanerkennungen handelt es sich um eine Betrugsmasche, bei der Männer – meist gegen Bezahlung – Vaterschaften für Kinder ausländischer Frauen anerkennen, obwohl weder eine biologische Vaterschaft noch eine Partnerschaft besteht. Manchmal übernimmt ein Mann die Vaterschaft für Kinder mehrerer Frauen.

Ziel der Betrugsmasche ist, den Müttern und ihren Kindern ein Aufenthaltsrecht in Deutschland zu verschaffen und damit gegebenenfalls auch Zugang zu Sozialleistungen. Männer, die als Scheinväter auftreten, beziehen oft selbst Sozialleistungen. Für Unterhaltsforderungen des Staates können sie daher nicht herangezogen werden.

Bundesweit nur 1769 Verdachtsfälle

Kritiker bezeichnen das Vorgehen der Bundesregierung als unverhältnismäßig. In einer gemeinsamen Stellungnahme der Grünenabgeordneten Filiz Polat und Helge Limburg heißt es: »Von 2018 bis 2021 gab es bundesweit nur 1769 Verdachtsfälle, von denen lediglich rund 290 tatsächlich als missbräuchlich eingestuft wurden.« Demgegenüber sehe das Gesetz nun jährlich 65.000 zusätzliche Verwaltungsverfahren vor.

Der Gesetzgeber hat seit 2008 schon zweimal versucht, den Scheinvaterschaften einen Riegel vorzuschieben. Die erste Reform kippte das Bundesverfassungsgericht – wegen der Härte für Kinder, die dadurch staatenlos werden können. Die Ampelregierung legte im Sommer 2024 einen weiteren Gesetzentwurf vor, wegen des Auseinanderbrechens der Koalition wurde daraus aber nichts.

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Um binationale Paare nicht zu sehr zu belasten, benennt der aktuelle Entwurf Fallkonstellationen, die von der Missbrauchsprüfung ausgenommen werden sollen. Der Verband binationaler Familien und Partnerschaften lehnt den Gesetzentwurf dennoch ab. Die Vaterschaftsanerkennung werde damit von einem Akt der familienrechtlichen Verantwortung zu einem aufenthaltsrechtlichen Prüfverfahren degradiert, kritisiert der Verband. Mit der Ausländerbehörde werde eine fachfremde Behörde zuständig.

Warum es lange Zeit so schwer war, den Betrug zu stoppen, lesen Sie hier .

hba/dpa