Eine Scheidung hat weitreichende Folgen. Das Trennungsjahr soll als eine Art Klärungsphase sicherstellen, dass eine Ehe wirklich gescheitert ist. Im Fall von Gewalt drängt Bundesjustizministerin Stefanie Hubig (SPD) nun auf eine Änderung im Scheidungsrecht. »Ich will, dass das Trennungsjahr bei häuslicher Gewalt nicht eingehalten werden muss«, sagte Hubig in einem Interview der Katholischen Nachrichten-Agentur (KNA). Das derzeit geltende Recht sei schwer zumutbar.
Hubig plant zudem einen weiteren Gesetzentwurf, der besser vor Gewalt schützen soll. Danach sollen von Gewalt betroffene Frauen bei familiengerichtlichen Verfahren den Ort für ein Gerichtsverfahren wählen und auch den früheren Aufenthaltsort des Kindes festlegen können.
Es bestehe bei vielen betroffenen Frauen derzeit die Sorge, dass ansonsten bei Gerichtsverfahren der aktuelle Wohnort vom Ex-Partner aufgespürt werden könne, so Hubig. Einen entsprechenden Gesetzentwurf wolle sie in Kürze vorlegen.
Hubig greift Vorstoß der Grünen auf
Zudem solle klarer geregelt werden, dass »Familiengerichte bei Anhaltspunkten für häusliche Gewalt genau hinschauen, nachfragen und geeignete Schritte anordnen müssen«. Auch sollen die Gerichte in Fällen von häuslicher Gewalt nicht mehr auf ein Einvernehmen beider Seiten hinwirken müssen.
- Folgen einer Trennung: Was kostet mich die Scheidung? Von Moritz Kudermann
- Gerichtsentscheidung: Gemeinsame Wohnung trotz Trennung – scheidungswillige Paare müssen nicht auseinanderziehen
- Eine Betroffene über Gewalt in der Partnerschaft: »Das Leben in unserer kleinen Wohnung glich einem Versteckspiel, wenn er zu Hause war«
Auch im Sexualstrafrecht zeigt sich die Justizministerin offen für Reformen. Mit Blick auf die sogenannte »Nur Ja heißt Ja«-Regelung sagte Hubig, aus ihrer Sicht gebe es gute Gründe dafür, das ausdrücklich im Gesetz zu regeln. Nur wenn alle Beteiligten einwilligten, seien sexuelle Handlungen einvernehmlich und nicht strafbar.
Im deutschen Sexualstrafrecht gilt ein »Nein heißt Nein«-Ansatz: Jede sexuelle Handlung gegen den erkennbaren Willen einer Person steht unter Strafe. Die Regelung trat im Sexualstrafrecht vor zehn Jahren in Kraft.
Die Grünenfraktion im Bundestag hatte im April einen Vorstoß gemacht , eine »Nur Ja heißt Ja«-Regelung einzuführen. Demnach wird jede sexuelle Handlung unter Strafe gestellt, in die nicht alle Beteiligten ausdrücklich eingewilligt haben. Der Bundestag hat darüber debattiert, eine Abstimmung gab es noch nicht.
Das Europaparlament dringt auf eine EU-weite, einheitliche Definition von Vergewaltigungen. Eine Mehrheit der EU-Abgeordneten stimmte bereits für eine Resolution, wonach sexuelle Handlungen ohne klares Einverständnis des Gegenübers unter den Straftatbestand der Vergewaltigung fallen sollen.
Das Parlament forderte in dem Text von EU-Ländern, die noch auf eine gewalt- oder zwangsbasierte Vergewaltigungsdefinition setzen, ihre nationalen Gesetze an internationale Standards anzupassen.
»Nur Ja heißt Ja«-Regelung bei Jugendlichen
Hubig betonte, dass sie mit CDU und CSU darin einig sei, dass man einen Vorstoß der EU mitgehen wolle, der auf eine »Nur Ja heißt Ja«-Regelung bei Jugendlichen abziele. »Das ist schon ein großer Fortschritt«, so Hubig.
Andere EU-Länder, wie etwa zuletzt Frankreich, gehen im Sexualstrafrecht bereits weiter: Dort ist die explizite Zustimmung zu sexuellen Handlungen notwendig. Dies wird als »Nur Ja heißt Ja«-Ansatz bezeichnet.
