SpOn 30.01.2026
20:35 Uhr

Sachsen-Anhalt: Landgericht Magdeburg entscheidet, Durchsuchung bei der CDU-Fraktion war rechtswidrig


Das Landgericht Magdeburg hat die Razzia in den Räumen der CDU-Fraktion im Landtag von Sachsen-Anhalt für unzulässig erklärt. Die Beschwerde der SPD-Fraktion wegen der Durchsuchungen wird hingegen weiter geprüft.

Sachsen-Anhalt: Landgericht Magdeburg entscheidet, Durchsuchung bei der CDU-Fraktion war rechtswidrig

Die CDU-Fraktion hat mit ihrer Beschwerde Erfolg gehabt: Die Durchsuchung der Räume der CDU-Fraktion im Landtag von Sachsen-Anhalt im vergangenen Sommer war rechtswidrig. So hat das Landgericht Magdeburg entschieden, wie die Nachrichtenagentur dpa berichtet.

Im Juli hatten Ermittler die Geschäfts- und Fraktionsräume von CDU, sowie von SPD und AfD im Landtag wegen des Verdachts der Untreue durchsucht. Auslöser war eine Strafanzeige des Bundes der Steuerzahler Sachsen-Anhalt wegen umstrittener Zulagen für Landtagsabgeordnete.

Innerhalb der CDU-Fraktion wurden die Zusatzzahlungen damit gerechtfertigt, dass die Abgeordneten Führungsaufgaben übernommen hätten. Nach den Durchsuchungen hatte die Fraktion die umstrittenen Zahlungen allerdings eingestellt.

Anordnung nicht verhältnismäßig

Der stellvertretende CDU-Fraktionsvorsitzende Frank Bommersbach hat die Entscheidung begrüßt. »Gerade bei Eingriffen wie Durchsuchungen ist es zentral, dass die gesetzlichen Voraussetzungen sorgfältig geprüft und eingehalten werden«, sagt Bommersbach.

Die Anordnung der Durchsuchung durch das Amtsgericht Magdeburg sei nicht verhältnismäßig gewesen, so die Begründung des Gerichts. Demnach sei der Landtag als Gesetzgebungsorgan grundsätzlich vor einer Durchsuchung aufzufordern, Unterlagen an die Staatsanwaltschaft herauszugeben. Dies habe die Behörde aber nicht gemacht.

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Beschwerde der SPD noch offen

Laut Landgericht gab es auch Beschwerden von neun Abgeordneten des Landtags, die jedoch als unzulässig bewertet wurden. Grund dafür sei, dass einzelne Abgeordnete nicht berechtigt sind, eine Beschwerde einzulegen. Gegen die Beschlüsse des Landgerichts im Ermittlungsverfahren gibt es jedoch kein weiteres Rechtsmittel.

Auch von der SPD-Fraktion war zu Beginn dieses Jahres eine Beschwerde eingegangen. Das Landgericht Magdeburg hat mitgeteilt, darüber zeitnah zu entscheiden.

dtt/dpa