Das Bildungsministerium in Sachsen-Anhalt regelt vor der Landtagswahl im September mit einem neuen Erlass, wie Schulen mit parteipolitischer Werbung und Besuchen von Politikern umgehen sollen. Auch zum Umgang mit extremistischen Akteuren werden klare Vorgaben gemacht, sagte Minister Jan Riedel (CDU).
Demnach dürfen verfassungsfeindliche und rassistische Positionen nicht als legitim hingenommen werden. Lehrkräfte müssten derartige Äußerungen einordnen und kritisch reflektieren. »Lehrkräfte sind ausdrücklich berechtigt und verpflichtet, für die Werte der freiheitlich-demokratischen Grundordnung einzutreten«, sagte Riedel.
Parteienwerbung in Schulen ist tabu
Werbung für Parteien in Form von Flyern, Plakaten oder Wahlkampfmaterialien sei in den Schulen grundsätzlich nicht erlaubt. Veranstaltungen, in denen politische Inhalte sachlich besprochen werden, ohne die Schülerinnen und Schüler zu bevormunden, seien dagegen zulässig.
Laut dem Erlass ist es als Teil der politischen Bildung gestattet, dass Politiker den Unterricht besuchen. Die Besuche sollen pädagogisch eingebettet werden. Zudem müsse auf Ausgewogenheit bei den politischen Positionen geachtet werden.
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Der Erlass verankert den sogenannten Beutelsbacher Konsens als Grundlage der politischen Bildung an den Schulen. Demnach dürfen Schüler nicht indoktriniert werden, kontroverse Positionen müssen auch im Unterricht so dargestellt werden und die jungen Menschen sollen ein eigenes Urteil entwickeln können.
Zum Umgang mit extremistischen Akteuren heißt es in dem Erlass: Verfassungsfeindliche, rassistische oder menschenverachtende Positionen seien nicht als legitime Alternativen darzustellen. Dazu sollen die Schulen im Land Unterstützung erhalten. Beratung werde demnach vom Bildungsministerium, dem Landesschulamt und der Landeszentrale für politische Bildung angeboten.
Berliner Bündnis gegen AfD-Besuche
In Berlin, wo im September ebenfalls gewählt wird, fordert ein breites Bündnis aus der Zivilgesellschaft, AfD-Politikern Auftritte an Schulen zu verbieten, etwa im Rahmen von Podiumsdiskussionen. In einem offenen Brief an den Senat wird die AfD als rechtsextreme Partei bezeichnet, deren Programmatik nicht mit der freiheitlichen demokratischen Grundordnung vereinbar sei. Die AfD selbst kritisierte den Vorstoß.
Zu dem Bündnis gehören neben der Bildungsgewerkschaft GEW und dem Landesjugendring unter anderem Eltern gegen Rechts, Kinderschutzbund, AWO und der Landeselternausschuss. Parallel zu dem offenen Brief läuft eine Petition auf dem Portal WeAct .
Aus der Berliner Bildungsverwaltung hieß es, wenn politische Interessenvertreter etwa in Gesprächsrunden eingebunden werden sollen, dann sei das staatliche Neutralitätsgebot zu beachten. »Schulen müssen nicht alle im Parlament vertretenen Parteien zu derselben Veranstaltung einladen, dürfen jedoch keine parlamentarisch vertretene Partei pauschal ausschließen«, teilte ein Sprecher mit. Zugleich hätten einzelne politische Akteure keinen Anspruch darauf, eingeladen zu werden. Die Entscheidung darüber liege bei der Schulleitung oder der unterrichtenden Lehrkraft.
