SpOn 26.11.2025
20:45 Uhr

Saarland: Tod eines Gerichtsvollziehers - Was wir über den Fall wissen


Ein Gerichtsvollzieher wurde bei einer Zwangsräumung mit einem Jagdmesser getötet. Der mutmaßliche Täter hat den Angriff gestanden, Rufe nach besseren Schutzkonzepten für Justizbeamte werden laut. Ein Überblick.

Saarland: Tod eines Gerichtsvollziehers - Was wir über den Fall wissen

Die Tat löste große Bestürzung aus: Als ein 58 Jahre alter Gerichtsvollzieher am Dienstagmorgen eine Zwangsvollstreckung durchsetzen und eine Wohnung im saarländischen Bexbach räumen sollte, wurde er erstochen. Laut Staatsanwaltschaft Saarbrücken soll der Tatverdächtige mehrfach mit einem Jagdmesser auf den Kopf und Oberkörper des Gerichtsvollziehers eingestochen haben. Der verheiratete Mann und Familienvater starb noch vor Ort. Was wir bisher über den Fall wissen.

Was ist über den Tatverdächtigen bekannt?

Unmittelbar nach dem Angriff wurde ein 42-jähriger Mann wenige Minuten vom Tatort entfernt festgenommen. Es handelt sich dabei laut Staatsanwaltschaft um den Mieter der Wohnung. Er sei nicht vorbestraft, aber nach Angaben der Nachrichtenagentur AFP ist er polizeibekannt. Zweimal wurde gegen ihn ermittelt, weil er eine Nachbarin bedroht haben soll. Beide Verfahren wurden eingestellt. Derzeit läuft eine weitere Ermittlung, weil er fünf Gramm Amphetamine gekauft haben soll.

Am Mittwoch habe ein Ermittlungsrichter entschieden, dass der Tatverdächtige in Untersuchungshaft müsse. Gegen ihn werde wegen Totschlag, Widerstand gegen Vollstreckungsbeamte und eines tätlichen Angriffs auf Vollstreckungsbeamte ermittelt. Staatsanwalt Bernd Weidig sagte, der Mann habe die Tat gestanden. Das Motiv sei noch unklar. Derzeit gebe es keine Hinweise darauf, dass er unter dem Einfluss von Alkohol oder anderen Drogen gestanden habe.

Wie reagieren Politik und Berufsverbände auf die Tat?

Die saarländische Ministerpräsidentin Anke Rehlinger (SPD) zeigte sich am Tattag bestürzt von »dieser furchtbaren Nachricht« und forderte, den Fall gründlich aufzuklären. »Das Leid der Angehörigen können wir nur erahnen«, sagte die saarländische Justizministerin Petra Berg (SPD) am Mittwoch. Der Fall markiere eine Zäsur für die saarländische Justiz. »Es ist nichts mehr wie vorher.«

»Eine solche Tat stellt ganz klar einen Angriff auf den Rechtsstaat und somit einen Angriff auf uns alle dar«, sagte Christian Prech, Bürgermeister von Bexbach. Der Landesverband der Gerichtsvollzieher im Saarland reagierte ebenfalls schockiert. Der erste Vorsitzende Gerd Luckas sagte der Nachrichtenagentur dpa, dass ihnen durch solche Vorfälle »die Gefahr unseres Berufs wieder sehr bewusst« werde.

Mitarbeiter der Spurensicherung: Die Bestürzung über den Tod eines Gerichtsvollziehers hält an

Mitarbeiter der Spurensicherung: Die Bestürzung über den Tod eines Gerichtsvollziehers hält an

Foto: Thorsten Kremers / dpa

Was gehört zu den Aufgaben von Gerichtsvollziehern?

Gerichtsvollzieher und Gerichtsvollzieherinnen stellen etwa Beschlüsse zu, treiben Schulden ein und führen Pfändungen durch. Dafür müssen sie zunächst herausfinden, ob und wie die Menschen ihre offenen Beträge zahlen können. Manchmal räumen sie Wohnungen oder Häuser. Weigert sich jemand, als Zeuge vor Gericht auszusagen, kann ebenfalls der Gerichtsvollzieher vor der Tür stehen. Die Beamten sind auch befugt, Kinder abzuholen – etwa wenn das Jugendamt entscheidet, dass Kinder aus ihren Familien geholt werden müssen. Für die meisten Menschen ist es also eine Extremsituation, wenn Gerichtsvollzieher klingeln.

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Wie gefährlich ist der Job?

Gewaltvorfälle seien deswegen für die Justizbeamten alltäglich, sagte Matthias Boek vom Deutschen Gerichtsvollzieher Bund der dpa. »Verbale Angriffe sind eigentlich an der Tagesordnung«, sagt Boek. Dazu komme körperliche Gewalt: »Das fängt mit Spucken, Kratzen und Schubsen an« und könne weiter eskalieren. Im April 2025 wurde ein Gerichtsvollzieher in Nordrhein-Westfalen etwa mit einer Schusswaffe bedroht, im Juni 2024 richtete ein Mensch in Rheinland-Pfalz eine Armbrust auf einen Beamten.

»Was an Frust gegenüber dem Staat da ist, bekommen wir oft ab.«

Martin Graetz, Gerichtsvollzieher

Martin Graetz ist Vorsitzender des Vereins der Berliner Obergerichtsvollzieher. Aus seiner Sicht haben es Gerichtsvollzieher immer schwerer, weil der Ton rauer werde. »Was an Frust gegenüber dem Staat da ist, bekommen wir oft ab«, sagte er der dpa. Einheitliche Zahlen für ganz Deutschland, wie viele Gerichtsvollzieher jährlich bedroht werden, sind nicht verfügbar.

In Berlin habe jeder zweite seiner Kolleginnen und Kollegen schon eine bedrohliche Situation erlebt, vermutet etwa Graetz. Die bayerischen Behörden meldeten im vergangenen Jahr 886 Vorfälle, 2023 waren es 1.013 gewesen. In Nordrhein-Westfalen dagegen hat sich die Zahl im Vorjahresvergleich auf 540 mehr als verdoppelt, 2023 waren es 260 solcher Straftaten.

Wie werden Gerichtsvollzieher vor Übergriffen geschützt?

Schon jetzt gibt es verschiedene Vorsichtsmaßnahmen. Die Justizbeamten können etwa vor einem Einsatz den Schuldner bei der Polizei und im zentralen Waffenregister abfragen, ob es Hinweise gibt, dass der Bewohner gewalttätig sein könnte. Gemeinsam mit der Polizei entscheiden sie dann, ob sie Polizeischutz benötigen oder nicht.

Bisher ist unklar, ob der Gerichtsvollzieher in Bexbach eine solche Anfrage gestellt hat. Er sei von drei Mitarbeitenden der Hausverwaltung begleitet worden, sei aber allein in die Wohnung gegangen, hieß es von der Staatsanwaltschaft. Er habe keine Schutzweste getragen.

Polizeiabsperrungen am Tatort: Ein Mann hat die Tat gestanden

Polizeiabsperrungen am Tatort: Ein Mann hat die Tat gestanden

Foto: BeckerBredel / IMAGO

Ansonsten sehen die Regeln in vielen Bundesländern unterschiedlich aus. So dürfen Gerichtsvollzieher in Nordrhein-Westfalen Pfeffersprays benutzen, im Saarland dürfen sie es nicht. In Berlin sollen künftig stich- und schusssichere Westen gestellt werden, im Saarland müssen die Beamten einen Teil der Kosten selbst tragen.

Deeskalationstraining, Gewaltprävention und Selbstverteidigung sind laut Deutschem Gerichtsvollzieher Bund »nur in sehr rudimentärem Umfang« Bestandteil der Ausbildung, die in jedem Bundesland anders geregelt ist. DGB-Vorsitzender Boek forderte vor diesem Hintergrund, die Ausbildungs- und Schutzkonzepte zu verbessern.

Pfeffersprays und Schutzwesten sind dabei nicht unumstritten. Nicht jeder wolle oder könne solche Sicherheitsvorkehrungen nutzen, sagte der saarländische Landesverbands-Chef Luckas. Begleitende Polizisten oder Schutzwesten veränderten die Gesprächsatmosphäre, mögliche Täter könnten sich provoziert fühlen.

Gerichtsvollzieher begeben sich in Privaträume von Menschen. Im Grunde sei immer Konfliktpotenzial vorhanden. »Es kann sich um einen ganz normalen Auftrag handeln, den man 100-mal und jahrzehntelang gemacht hat – und es kann trotzdem sehr gefährlich sein. Das ist unser Alltag.«

Die saarländische Justizministerin Petra Berg (SPD) kündigte am Mittwoch an, die Sicherheitskonzepte für Gerichtsvollzieher prüfen zu wollen.

Mit Material von Agenturen