Nach dem Tod eines Gerichtsvollziehers im saarländischen Bexbach hat die Polizei einen Verdächtigen festgenommen. Er soll laut Staatsanwaltschaft Saarbrücken den Gerichtsvollzieher bei einer Zwangsvollstreckung mit einem Messer getötet haben.
Die Staatsanwaltschaft Saarbrücken teilte dem SPIEGEL auf Anfrage mit, dass sie ein Ermittlungsverfahren wegen des Verdachts des Totschlags gegen einen 42-jährigen Beschuldigten aus dem Saar-Pfalz-Kreis führt.
Der Mann sei unmittelbar nach der Tat vorläufig festgenommen worden, heißt es weiter. Der Gerichtsvollzieher sei »anlässlich einer Räumung im Wege der Zwangsvollstreckung« in der Wohnung des Verdächtigen erschienen. Dieser habe den Gerichtsvollzieher daraufhin mit einem Messer getötet. Die Ermittlungen dauern weiter an.
Der Beschuldigte soll noch am Mittwoch einem Ermittlungsrichter vorgeführt werden, der auch über eine Untersuchungshaft entscheiden muss.
Saarland zeigt sich betroffen
Die Tat löst im Saarland große Betroffenheit aus. Die saarländische Ministerpräsidentin Anke Rehlinger (SPD) sagte: »Was den Tathergang angeht, wird alles Notwendige und alles Erforderliche getan werden, das jetzt sehr gründlich und zügig auch aufzuklären. Die weiteren Informationen dazu werden Ihnen zu gegebener Zeit übermittelt werden.« Rehlinger zeigte sich tief betroffen von »dieser furchtbaren Nachricht«.
Auch der Bexbacher Bürgermeister Christian Prech (CDU) äußerte sich entsetzt. Die Tat habe ihn »persönlich tief erschüttert«, wie auch die Menschen in ganz Bexbach, sagte Prech der Nachrichtenagentur dpa.
Der Landesverband der Gerichtsvollzieher im Saarland reagierte ebenfalls auf die Nachricht. »Wir sind alle total geschockt«, sagte der erste Vorsitzende Gerd Luckas im Gespräch mit der dpa. »Jetzt wird uns die Gefahr unseres Berufs wieder sehr bewusst.« Lesen Sie zur Reaktion des Branchenverbands hier mehr.
Bei dem 58-Jährigen, der in Bexbach getötet worden war, habe es sich laut Luckas um einen sehr erfahrenen Kollegen gehandelt, mit dem er selbst noch vor über 20 Jahren gemeinsam die Ausbildung zum Gerichtsvollzieher absolviert habe.
