Die russische Klage richtet sich gegen einen Beschluss vom Dezember 2025, die Gelder auf unbestimmte Zeit zu blockieren. Zur Begründung hieß es, das Einfrieren sei mit »schwerwiegenden Verfahrensverstößen« verhängt worden, da es per Mehrheitsentscheidung und nicht wie vom EU-Recht gefordert einstimmig angenommen worden sei.
»Die EU-Verordnung verletzt die grundlegenden und unveräußerlichen Rechte auf Zugang zur Justiz und Unverletzlichkeit des Eigentums sowie den Grundsatz der Staatenimmunität«, erklärte die Zentralbank weiter.
Das im Dezember veröffentlichte EU-Dokument zur Sperrung der Gelder schließt eine Klage Russlands vor EU-Gerichten gegen die Entscheidung jedoch aus. Eine mit den Vorgängen vertraute Person sagte der Nachrichtenagentur Reuters, die mutmaßlichen Verfahrensverstöße stünden im Mittelpunkt der Klage.
Nicht die erste Klage gegen die Europäer
Die Zentralbank schätzt, dass westliche Länder rund 300 Milliarden Dollar an russischem Staatsvermögen festgesetzt haben. Der größte Teil dieser Vermögenswerte ist in Europa bei dem belgischen Zentralverwahrer Euroclear eingefroren.
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Die russische Notenbank hatte bereits im vergangenen Dezember in Moskau eine Klage gegen Euroclear eingereicht. Sie fordert 230 Milliarden Dollar Schadensersatz. Dies war eine Reaktion auf das unbefristete Einfrieren sowie auf Pläne, die Vermögenswerte zur Finanzierung der Ukraine zu konfiszieren.
Auch Nicht-EU-Staaten verschärften zuletzt ihre Sanktionen gegen Russland. Die Schweizer Regierung entschied jüngst, dass ab Ende April kein russisches Flüssiggas mehr importiert werden darf. Vorschriften für Kryptowährungen und Meldepflichten wurden ebenfalls verschärft.
