SpOn 26.11.2025
20:41 Uhr

Rügen: Ermittlungen gegen zwei Beschuldigte wegen 40 toter Kegelrobben


Eine Robben-Todesserie im vergangenen Jahr auf Rügen stellte die Behörden lange vor Rätsel. Hinweise deuten auf ein Ertrinken der Tiere hin. Nun wird gegen zwei Verdächtige wegen vorsätzlicher Tötung ermittelt.

Rügen: Ermittlungen gegen zwei Beschuldigte wegen 40 toter Kegelrobben

Wegen 40 toter Kegelrobben binnen kurzer Zeit vor Rügen im Herbst 2024 ermittelt die Staatsanwaltschaft Stralsund nun gegen zwei Beschuldigte. Es gehe um den Verdacht eines Verstoßes gegen das Tierschutzgesetz, teilte ein Sprecher auf Anfrage der Nachrichtenagentur dpa mit.

»Die Ermittlungen haben Indizien zutage gefördert, die geeignet sind, den Anfangsverdacht einer vorsätzlichen Tötung von Robben durch die beiden Beschuldigten zu begründen«, so der Sprecher. Die Beschuldigten hätten sich zu den Tatvorwürfen bisher nicht eingelassen. Ob die Beweise für eine Anklage ausreichen, werde voraussichtlich bis Ende des Jahres entschieden.

Mehr als 40 tote Robben

Im Oktober 2024 waren in kurzer Zeit mehr als 40 tote Robben, vor allem im Südosten Rügens, entdeckt worden. Ein natürlicher Tod wurde nach bisherigen Untersuchungen ausgeschlossen. Laut Experten des Deutschen Meeresmuseums in Stralsund gibt es Hinweise darauf, dass die Robben ertrunken sind, etwa in einem Netz oder einer Reuse. Eine überprüfte Reuse blieb laut Behörden unauffällig.

Nach Auswertung der Ergebnisse umfangreicher und intensiver Ermittlungen der Wasserschutzpolizei sei nun ein Ermittlungsverfahren eingeleitet worden. Es gehe dabei um einen möglichen Verstoß gegen Paragraf 17 des Tierschutzgesetzes. Dieser sieht unter anderem eine Freiheitsstrafe von bis zu drei Jahren oder eine Geldstrafe vor, wenn ein Wirbeltier ohne vernünftigen Grund getötet oder aus Roheit erhebliche Schmerzen oder Leid zugefügt werden.

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Nach der Todesserie 2024 hatten das Deutsche Meeresmuseum, das Biosphärenreservat Südost-Rügen und die Organisation Sea Shepherd Anzeige gegen unbekannt erstattet. Bereits 2017 war es zu einer Häufung toter Robben gekommen. Die Ursache blieb auch damals ungeklärt. Ermittlungen gegen einen Fischer führten 2018 nicht zur Anklage.

Mecklenburg-Vorpommerns Umwelt- und Fischereiminister Till Backhaus (SPD) betonte in der Vergangenheit mehrfach, ein Zusammenhang mit der Fischerei sei bislang nicht bewiesen – die Unschuldsvermutung gelte. Zugleich ordnete er an, größere Fischreusen an der Küste nur noch mit speziellen Robbenschutzvorrichtungen zu betreiben.

luc/dpa