SpOn 04.12.2025
17:39 Uhr

Rückschlag fürs BSW – Wahlausschuss plädiert gegen Neuauszählung der Bundestagswahl


Bei der letzten Wahl hat das Bündnis Sahra Wagenknecht den Einzug in den Bundestag knapp verpasst. Das BSW legte Beschwerde ein. Nun hat der Wahlprüfungsausschuss getagt und empfiehlt keine Neuauszählung.

Rückschlag fürs BSW – Wahlausschuss plädiert gegen Neuauszählung der Bundestagswahl

Das BSW hatte bei der Wahl den Einzug in den Bundestag nur um einige Tausend Stimmen verfehlt und wollte eine Neuauszählung erreichen. Der Wahlprüfungsausschuss hat eine solche abgelehnt, erfuhr der SPIEGEL von Ausschussmitgliedern. Im neunköpfigen Ausschuss gab es zwei Gegenstimmen.

In einer Beschlussempfehlung wurden die Einsprüche des BSW als unbegründet bezeichnet. Es könne kein mandatsrelevanter Verstoß gegen Wahlrechtsvorschriften und damit kein Wahlfehler festgestellt werden, heißt es.

Nach dem Wahlprüfungsausschuss muss sich nun auch das Plenum des Bundestags mit der Sache befassen. Voraussichtlich geschieht dies schon in der nächsten Sitzungswoche. Sollte auch das Plenum gegen die Einsprüche des BSW stimmen, kann die Partei vor dem Bundesverfassungsgericht klagen.

BSW-Chefin Sahra Wagenknecht zeigte sich über den Entscheid empört. »Deutschland hat die Wahlprüfung einer Bananenrepublik«, sagte sie dem SPIEGEL. Vor allem kritisierte sie das langwierige Prozedere – der Ausschuss hatte neun Monate in der Sache gewartet, dann an einem Tag beraten. »Dass Abgeordnete Richter in eigener Sache sind, stammt aus der Kaiserzeit. Es ist Gift für die Demokratie, dass der Wahlprüfungsausschuss diese Regel heute schamlos ausnutzt und gegen ein korrektes Wahlergebnis entscheidet.«

Das BSW will, sollte der Bundestag der Empfehlung des Ausschusses folgen, in Karlsruhe klagen. Wagenknecht zeigt sich optimistisch, dass das Bundesverfassungsgericht dann eine Neuauszählung anordnet. »Niemand sollte ein Interesse daran haben, dass ungeklärt bleibt, wie das korrekte Wahlergebnis im Februar 2025 tatsächlich war und ob der Bundestag in dieser Legislatur auf verfassungsgemäße Weise zusammengesetzt ist«, so Wagenknecht.

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Das BSW war sehr knapp an der Fünfprozenthürde gescheitert, bei einer Nachzählung in einigen Wahlbezirken stellte sich heraus, dass einige Stimmen nicht dem BSW zugeordnet worden waren. Deshalb hatte die Partei bereits versucht, mit einem Eilantrag eine sofortige bundesweite Neuauszählung zu erreichen. Das Bundesverfassungsgericht hatte den Eilantrag im März aber abgewiesen.

esk/mrc/tut