Knapp zwei Jahre ist es her, dass der damalige Bundeswirtschaftsminister Robert Habeck (Grüne) von wütenden Landwirten an einem Fähranleger in Schlüttsiel bedroht wurde . Nun hat das Amtsgericht Husum Strafbefehle unter anderem wegen Nötigung gegen fünf Männer und eine Frau erlassen. Zuvor hatte »Die Zeit« berichtet.
Die Beschuldigten haben die Möglichkeit, Einspruch einzulegen, wie die Staatsanwaltschaft mitteilte. In diesem Falle wird eine Hauptverhandlung anberaumt. Von der Staatsanwaltschaft wurde zudem darauf hingewiesen, dass bis zu einer eventuellen rechtskräftigen Verurteilung die Unschuldsvermutung gelte. Die Beschuldigten sind nach Angaben eines Gerichtssprechers zwischen 33 und 60 Jahre alt.
Geldstrafen und eine Freiheitsstrafe gefordert
Gegen fünf Beschuldigte hatte die Staatsanwaltschaft Flensburg am 3. Dezember Strafbefehle wegen gemeinschaftlicher Nötigung beantragt, wie die Anklagebehörde mitteilte. Es sei die Verhängung von Geldstrafen zwischen 25 und 40 Tagessätzen in einer Höhe zwischen 80 Euro und 120 Euro beantragt worden.
Gegen einen Mann, der am Durchbrechen der Polizeikette beteiligt gewesen sein soll, ist demnach der Erlass eines Strafbefehls mit der Rechtsfolge einer Freiheitsstrafe von sieben Monaten, ausgesetzt auf Bewährung, beantragt worden. Als Bewährungsauflage ist zudem die Zahlung von 500 Euro an eine gemeinnützige Organisation vorgesehen. Der 37-Jährige soll über die Nötigung hinaus am Widerstand gegen Vollstreckungsbeamte und Landfriedensbruch beteiligt gewesen sein. Das Amtsgericht erließ die Strafbefehle antragsgemäß.
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Habeck war am 4. Januar 2024 auf der Rückkehr von einer Privatreise von Hallig Hooge, als Landwirte ihn am Verlassen einer Fähre hinderten. Aus Sicherheitsgründen legte das Schiff damals wieder ab und fuhr zurück nach Hooge. Habeck konnte erst mehrere Stunden später nachts in Schlüttsiel an Land gehen. Hintergrund der Proteste von Landwirten waren geplante Streichungen von Subventionen.
