Die Staatsanwaltschaft Dresden hat Ermittlungen gegen den ehemaligen Bundeswirtschaftsminister Robert Habeck (Grüne) eingestellt. Die Ermittlungen waren aufgrund einer Strafanzeige des BSW eingeleitet worden. Habeck zahlte eine Geldauflage von 12.000 Euro an drei gemeinnützige Vereine, wie die Staatsanwaltschaft mitteilte. Für Habeck gelte weiterhin die Unschuldsvermutung.
Nach Darstellung des BSW soll Habeck bei einer Wahlkampfveranstaltung in Dresden am 30. August vergangenen Jahres »inhaltlich unzutreffende Tatsachen« über das BSW und dessen Parteigründerin Sahra Wagenknecht geäußert haben. Die Justizbehörde ermittelte nach einer Strafanzeige des BSW seit März gegen Habeck wegen des Anfangsverdachts der Verleumdung sowie im Fall von Wagenknecht wegen Verleumdung einer Person des politischen Lebens.
Habecks Verteidigung sah in den fraglichen Äußerungen hingegen »eine strafrechtlich zulässige kritische Meinungsäußerung«, wie die Staatsanwaltschaft schreibt. Angaben zum Inhalt der vom BSW beanstandeten Äußerungen machte die Ermittlungsbehörde nicht.
Laut der Staatsanwaltschaft Dresden erschien es »sachgerecht«, das Ermittlungsverfahren im vorliegenden Fall einzustellen. Das Landgericht Dresden hatte dem zugestimmt.
