Im Streit über einen quadratischen Haferriegel hat Ritter Sport vor Gericht eine Niederlage erlitten. Die zuständige Kammer des Landgerichts Stuttgart wies die Klage des Schokoladenherstellers gegen die Firma Wacker ab. Man habe keine Markenverletzungen gesehen, begründete der Vorsitzende Richter Thomas Kochendörfer die Entscheidung. Wacker verkauft ein Produkt mit dem Namen »Monnemer Quadrat Bio«.
Wacker vs. Ritter Sport
Foto: Uwe Anspach / dpaRitter Sport sieht seine geschützte dreidimensionale Marke durch einen Riegel der Firma Wacker bedroht. Der Hersteller forderte nach Gerichtsangaben, dass die Mannheimer die bislang verwendete Verpackung nicht weiter nutzen und bereits ausgelieferte Ware zurückrufen sollen. In früheren Fällen hatte das Unternehmen seine Formmarke erfolgreich durchgesetzt – unter anderem in einem langjährigen Verfahren gegen den Konkurrenten Milka.
Wacker ist ein kleines Unternehmen mit rund 30 Mitarbeitenden. Die Verpackung seines quadratischen Haferriegels ist nach eigenen Angaben von der Mannheimer Innenstadt inspiriert, die in Quadraten angeordnet ist. Doch erinnert das Produkt auch an die quadratische Ritter-Sport-Tafel – wenngleich es kleiner ist und längere Seitenlaschen hat.
Wacker kontert mit »Klageriegel«
Kurz vor der Gerichtsentscheidung verkündete Wacker, sein Produkt vorübergehend durch einen klassischen Riegel mit dem Namen »Monnemer Klageriegel« ersetzen zu wollen. »Wir ziehen das durch und stehen für unser Recht ein«, sagte Geschäftsführer Matteo Wacker in einem Instagram-Video und kündigte an, die Produktion im Fall eines gewonnenen Rechtsstreits umzustellen.
Wann Wacker diesen Schritt gehen will, ist unklar. Schließlich ist die Entscheidung des Gerichts nicht rechtskräftig – die Anwälte von Ritter Sport hatten bereits während der mündlichen Verhandlung angekündigt, den Streit im Fall einer Niederlage fortsetzen zu wollen. Ob der Schokoladenhersteller tatsächlich Rechtsmittel einlegen wird, war zunächst nicht bekannt.
Anmerkung der Redaktion: In einer früheren Version des Artikels wurde Wacker als Angeklagter bezeichnet. Richtig ist Beklagter. Wir haben die Stelle korrigiert.
