SpOn 25.02.2026
23:38 Uhr

Richter stoppt vorerst Trump-Abschiebungen in Drittstaaten


Ein US-Bundesrichter hat die Eilabschiebungen von Migranten in Drittstaaten für rechtswidrig erklärt und für 15 Tage ausgesetzt. Die Regierung darf dagegen in Berufung gehen. Der Streit beschäftigte zuvor schon den Supreme Court.

Richter stoppt vorerst Trump-Abschiebungen in Drittstaaten

Die US-Regierung unter Donald Trump hat in der Vergangenheit immer wieder Migranten im Schnellverfahren in Drittstaaten abgeschoben. Das ist einem Gerichtsurteil zufolge nicht rechtmäßig. Bundesbezirksrichter Brian E. Murphy sagte am Mittwoch, Migranten hätten das Recht auf eine Vorwarnung und die Möglichkeit, Einspruch zu erheben, bevor sie in ein Drittland abgeschoben würden. Der Richter stimmte einer 15-tägigen Aussetzung seiner Entscheidung zu, um der Regierung Zeit für eine Berufung zu geben.

Die Politik »untergräbt berechtigte Einsprüche gegen die Abschiebung in ein Drittland, indem sie die Abschiebung vollzieht, bevor diese Einsprüche überhaupt erhoben werden können«, so das Fazit des Richters. Niemand in den USA dürfe »ohne ordnungsmäßiges Gerichtsverfahren« des Lebens, der Freiheit oder des Eigentums beraubt werden.

Richter wirft Regierung Verletzung seiner Urteile vor

Der Oberste Gerichtshof hatte im Juni vergangenen Jahres das Verfahren im Sinne der Trump-Regierung bestätigt – und damit Murphys vorherige Entscheidung aufgehoben. Mit dem Urteil der Obersten Richter habe die Regierung mehrere Migranten in den Südsudan abschieben können. Das Land ist nicht nur von Gewalt und extremen humanitären Krisen gebeutelt. Die Migranten hatten außerdem keine Verbindung zum Südsudan.

Die Regierung von Präsident Trump habe seine Anordnungen mehrfach verletzt, so Murphy. Im vergangenen März habe er eine einstweilige Verfügung gegen eine geplante Sammelabschiebung nach El Salvador und Mexiko verhängt. Das Verteidigungsministerium habe die Abschiebung dennoch vollzogen – und das Heimatschutzministerium seine neuen Richtlinien erst danach öffentlich gemacht.

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Bei den Abschiebungen in Drittstaaten geht es dem Richter zufolge um Menschen, denen Schutz vor der Rückführung in ihre Heimatländer gewährt worden sei, weil ihnen dort Folter oder Verfolgung drohen.

jah/AP