Haben Polizistinnen und Polizisten in Berlin gelernt, wie sie bei Menschen möglichst effizient Schmerzen auslösen können? Das wirft die Plattform »Frag den Staat« der Behörde vor – und hat Darstellungen aus einem »Handbuch Einsatztraining« veröffentlicht. Die Polizei Berlin relativiert die Vorwürfe.
In dem von »Frag den Staat« veröffentlichten Material steht etwa: »Es kann in den Genitalbereich gegriffen/geschlagen/gestoßen werden.« Ein Bild zeigt zwei Männer zur Veranschaulichung. Ein weiteres Bild zeigt, wie der Kiefer einer Person von hinten gegriffen wird. »Die Kapitelüberschrift im ›Handbuch Einsatztraining‹ macht klar, wann diese Techniken angewendet werden sollen«, schreibt »Frag den Staat«. »Es geht um Sitzblockaden und um die Festnahme von Menschen.«
Das Handbuch zeigt im Kapitel »Festnahme-/Kontroll- und Transporttechniken« Techniken mit Namen wie Armbeugehebel mit Kopffixierung, Handbeugehebel, Kreuzfesselgriff, Kipphandhebel und Fingerhebel.
Die Polizei Berlin bestätigt auf SPIEGEL-Anfrage die Echtheit des gezeigten Materials. »Das abgebildete Handbuch Einsatztraining war eine Lehrunterstützung für bereits mit Lehrberechtigung ausgebildetes und zertifiziertes Lehrpersonal«, schreibt die Behörde.
Derzeit arbeite man an einer Neufassung, es handele sich jedoch um Standardtechniken. »Inhaltlich wird die korrekte technische Ausführung von Techniken der Selbstverteidigung abgebildet«, heißt es. »Die Verwendung gelehrter, ähnlicher und angepasster Technikansätze ist zulässig, soweit diese – immer bezogen auf den Einzelfall – verhältnismäßig sind.«
Umstrittene Einsätze
Hintergrund der Debatte sind die umstrittenen Polizeieinsätze gegen Blockaden von Klimaaktivisten in Berlin 2023. Im März 2025 hatte das Verwaltungsgericht Berlin entschieden, dass die Polizei sich bei einer Demonstration im April 2023 gegenüber einem Sitzblockierer unverhältnismäßig verhalten habe, als ein sehr schmerzhafter Griff angewendet worden sei.
Die Polizisten hätten ihn einfach von der Fahrbahn tragen können, erklärte das Gericht. Ein weniger schmerzintensiver Vollzug wäre möglich gewesen. Die Polizei hatte das bestritten. Das Urteil ist rechtskräftig, im Januar 2026 lehnte das Oberverwaltungsgericht Berlin-Brandenburg einen Antrag der Polizei auf Zulassung der Berufung ab.
Anlässlich der Demonstrationen hatte die Berliner Polizeipräsidentin Barbara Slowik im September 2023 im Berliner Abgeordnetenhaus gesagt : »In der Polizei Berlin werden keine Schmerzgriffe ausgebildet.« Den Begriff »Schmerzgriff« gebe es »in keiner Weise«. »Frag den Staat« meint nun: Das veröffentlichte Material sei eine Anleitung für Schmerzgriffe.
Das »Handbuch Einsatztraining« stehe zu der Aussage der Polizeipräsidentin in keinem Widerspruch, teilt die Polizei mit. Es gehe nicht um Techniken, »die per se als Maßnahmeziel das Erzeugen von Schmerzen haben«. Es handele sich vielmehr um »Kontrollgriffe und -techniken unter Ausnutzung von Nervendruckpunkten sowie Hebeltechniken, die das für alle Beteiligten möglichst wenig verletzungsträchtige und ungefährliche Überwinden eines Widerstandes gegen andere polizeiliche Maßnahmenzwecke (z. B. gegen die Auflösung einer Sitzblockade) als Zielrichtung haben.«
Dieser Darstellung widerspricht die Gesellschaft für Freiheitsrechte . Das Ziel der Techniken sei eben doch der Schmerz selbst. Deshalb sei der Begriff Schmerzgriff für solche Griffe passend – und »ein besonders schwerer Grundrechtseingriff, der nur unter sehr engen Voraussetzungen rechtmäßig sein kann«. Die Anwendung von Schmerzgriffen könne das Folterverbot verletzen, schreibt der Verein.

