Eine Mehrheit des Europaparlaments hat sich in Straßburg für die Aufhebung der Immunität des AfD-Politikers Petr Bystron ausgesprochen. Die Generalstaatsanwaltschaft München führte gegen ihn zuletzt Vorermittlungen wegen Betrugs in seiner Zeit als Bundestagsabgeordneter. Die Ermittlungen können nun fortgesetzt werden.
Bystron könnte eine private Reinigungskraft über die Mitarbeiterpauschale des Bundestags abgerechnet haben, wie ein Sprecher der Generalstaatsanwaltschaft zuvor mitgeteilt hatte. Zu den konkreten Vorwürfen wollte sich Bystron zunächst nicht äußern. Er beschrieb sich selbst mit Blick auf das Verfahren stets als Opfer politischer Verfolgung. Er war von 2017 bis 2024 Bundestagsabgeordneter und zog 2024 ins Europäische Parlament ein.
Immunität zum dritten Mal aufgehoben
Bystrons Immunität im EU-Parlament war schon zweimal wegen anderer Verfahren aufgehoben worden, auch der Bundestag hatte zuvor Ermittlungen gestattet. In einem Fall verurteilte ihn das Amtsgericht München wegen der Verbreitung einer Fotomontage in sozialen Medien zu einer Geldstrafe. Das Urteil ist noch nicht rechtskräftig, Verteidigung und Staatsanwaltschaft legten Rechtsmittel ein.
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Im anderen Fall steht der Verdacht auf Geldwäsche und Bestechlichkeit im Raum. Der Politiker soll von dem prorussischen Portal »Voice of Europe« Geld erhalten haben, um im Bundestag im Gegenzug im Sinne Russlands zu agieren. Bystron selbst hat die Vorwürfe gegen ihn stets zurückgewiesen und auch dieses Verfahren als politisch motiviert bezeichnet. Die Ermittlungen dazu laufen.
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