SpOn 05.02.2026
14:42 Uhr

Pakete: Gericht billigt Abgabe beim Nachbarn


In einem Rechtsstreit mit der DHL hat die Verbraucherzentrale eine Schlappe erlitten. Pakete dürfen demnach bei Ersatzempfängern zugestellt werden. Der zuständige Richter kritisiert die Verbraucherschützer.

Pakete: Gericht billigt Abgabe beim Nachbarn

Das Vorgehen des Paketdienstes DHL, Pakete bei Abwesenheit der Empfänger bei Nachbarn abzuliefern, ist laut einer Gerichtsentscheidung zulässig. Das Oberlandesgericht Hamm wies eine Klage des Verbraucherzentrale Bundesverbandes (VZBV) gegen die Deutsche Post ab.

Der VZBV hatte DHL ein zu lasches Vorgehen bei der sogenannten Ersatzzustellung vorgeworfen und eine Änderung der Allgemeinen Geschäftsbedingungen (AGB) erzwingen wollen. In den AGB heißt es, dass DHL Pakete bei einem Ersatzempfänger abliefern darf, wenn weder Absender noch Empfänger dem nicht explizit widersprochen haben. Zudem muss der Empfänger »unverzüglich« darüber informiert werden. Empfangsberechtigt sind demnach »Hausbewohner und Nachbarn des Empfängers, sofern den Umständen nach angenommen werden kann, dass sie zur Annahme der Sendungen berechtigt sind«.

Der VZBV hatte die Regelungen zur sogenannten Ersatzzustellung als unklar kritisiert. »Es ist gut, dass Pakete ersatzweise an Nachbarinnen und Nachbarn zugestellt werden können«, erklärte der Verband im September. »Aber für Verbraucherinnen und Verbraucher muss klar sein, unter welchen Voraussetzungen ihr Paket in der Nachbarschaft zugestellt werden darf.« Die Angaben in den AGB seien »nur unbestimmt«.

Das Oberlandesgericht folgte dieser Einschätzung nicht. Durch die entsprechende Klausel in den Allgemeinen Geschäftsbeziehungen des Tochterunternehmens DHL entstehe Verbraucherinnen und Verbrauchern kein unangemessener Nachteil, urteilte es.

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In der mündlichen Verhandlung bemängelte der Vorsitzende Richter, dass die Verbraucherschützer als Kläger keinen Vorschlag für eine bessere Klausel gemacht hätten. Er stellte die Frage, wie denn in der alltäglichen Versorgung die Klausel formuliert sein sollte, damit sie den Ansprüchen der Kunden genüge. Hier müsse doch der gesunde Menschenverstand die Sache regeln. In einem Hochhaus mit Hunderten Nachbarn sehe es anders aus als auf dem Land, wo der Nachbar weiter entfernt voneinander wohnten.

Eine DHL-Sprecherin begrüßte das. »Wir freuen uns, dass das OLG Hamm unserer Auffassung gefolgt ist«, sagte sie. Viele Kundinnen und Kunden schätzten die Ersatzzustellung, weil die Paketübergabe meist schnell und bequem sei.

Das Urteil ist noch nicht rechtskräftig. Das OLG ließ Revision zum Bundesgerichtshof nach Karlsruhe zu.

Deutschlands Paketbranche boomt, da die Menschen viel mehr Waren im Internet bestellen als früher. Bei der Zustellung ist der Paketbote unter Zeitdruck, jede Sekunde zählt. Er nimmt ein Paket in der Regel nur ungern wieder mit.

AZ: I-13 UKl 9/25

ssu/AFP/Reuters