Ein Verfahren gegen Oliver Pocher wegen übler Nachrede ist gegen Zahlung einer Geldauflage vorläufig eingestellt worden. Das ist das Ergebnis eines Prozesses vor dem Kölner Amtsgericht. Der Komiker soll 15.000 Euro an gemeinnützige Einrichtungen zahlen. Darauf einigten sich Pocher, die Staatsanwaltschaft und die Richterin in einem Rechtsgespräch.
Pocher war wegen Äußerungen in zwei Videos aus dem Jahr 2020 angeklagt. In seinem Format »Bildschirmkontrolle« hatte er behauptet, dass sich die Influencerin Anne Wünsche positive Beiträge für ihr eigenes Social-Media-Tun erkauft habe – darunter 96.000 Herz-Emojis. Pocher soll sich auf Belege und Aussagen eines Informanten verlassen haben, ohne dessen Angaben zu überprüfen.
»Bitte einfach beenden«
Pochers Verteidiger sagte, sein Mandant habe die Behauptungen bedauerlicherweise nicht ausreichend nachrecherchiert. Der Comedian stimmte der Einstellung des Prozesses zu: »Bitte einfach beenden«, sagte er vor Gericht.
Zuvor war in dem Fall ein Strafbefehl zur Zahlung von 15.000 Euro gegen Pocher erlassen worden. Weil der 47-Jährige dagegen Einspruch eingelegt hatte, kam es nun zum Strafprozess. Er habe den Strafbefehl nicht als angemessen angesehen, sagte Pocher am Rande des Prozesses. Die Einstellung des Verfahrens gegen Zahlung dieser Summe sei für ihn dagegen okay. »Bevor ich 15.000 in die Staatskasse zahle, zahle ich das lieber für einen guten Zweck. Dann haben alle noch zu Weihnachten was davon, und dann ist es auch beendet.«
Durch die Einstellung nach Paragraf 153a der Strafprozessordnung wird laut Gericht eine unverhältnismäßig lange Verfahrensdauer abgekürzt. Wenn Pocher das Geld innerhalb von drei Monaten zahlt, wird das Verfahren endgültig eingestellt. Er gilt damit nicht als vorbestraft. Bei einer Verurteilung wegen übler Nachrede hätte den Angaben zufolge eine Freiheitsstrafe bis zu einem Jahr oder eine Geldstrafe gedroht.
Bereits Ende November hatte Wünsche in einem Zivilprozess vor dem Hamburger Landgericht einen Teilerfolg gegen den Comedian erzielt. Laut Urteil darf Pocher seine früheren Aussagen zu angeblich gekauften Followern und Likes nicht wiederholen. Bei einem Verstoß müsste er ein Ordnungsgeld von bis zu 250.000 Euro zahlen. Eine Schadensersatzforderung Wünsches wies das Gericht jedoch ab.
