Die Auslieferung des ukrainischen Geschäftsmannes Dmytro Firtasch von Österreich an die USA ist endgültig gescheitert. Das Oberlandesgericht Wien wies eine Beschwerde der Staatsanwaltschaft aus formalen Gründen zurück, wie das Gericht mitteilte. Damit wird ein Beschluss des Landesgerichts für Strafsachen Wien vom November 2024 rechtskräftig: Es hatte die Auslieferung wegen völkerrechtlicher Immunität für unzulässig erklärt.
Die US-Justiz wirft Firtasch vor, Bestechungsgelder in zweistelliger Millionenhöhe für Lizenzen zur Gewinnung von Titan in Indien gezahlt zu haben. Der Unternehmer wurde 2014 aufgrund eines US-Haftbefehls in Wien festgenommen. Gegen eine Kaution von 125 Millionen Euro kam er jedoch frei. Die USA fordern seither seine Auslieferung.
Sein Vermögen machte der Unternehmer mit dem Import von russischem Erdgas und zählt zu den reichsten Ukrainern. Besonders während der Amtszeit des prorussischen Ex-Präsidenten Wiktor Janukowytsch soll er über großen politischen Einfluss verfügt haben. Auch in die deutsche Politk hatte Firtasch Verbindungen: 2015 sorgte er für Schlagzeilen, weil er eine »Agentur zur Modernisierung der Ukraine« finanzierte, bei der neben anderen altgedienten Politikern auch der frühere Finanzminister und Ex-Kanzlerkandidat Peer Steinbrück mitwirken sollte. Dieser überdachte daraufhin jedoch sein Engagement.
Grund für die Entscheidung des Gerichts in Wien war eine von der Staatsanwaltschaft versäumte Frist. Hintergrund ist ein Urteil des Obersten Gerichtshofs vom Oktober. Dieser hatte eine zuvor vom Landesgericht gewährte Fristverlängerung für die Beschwerde für unzulässig erklärt. Da die Staatsanwaltschaft ihre Beschwerde erst innerhalb dieser für nichtig erklärten Fristverlängerung eingereicht hatte, galt sie als verspätet.
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