SpOn 05.03.2026
15:06 Uhr

Nürnberg: Schwangere Frau stürzt bei Flucht vor Chihuahua – Halter haftet für Verletzungen


Ein kleiner Hund rennt auf eine Frau zu, sie bricht sich den Oberarm: Damit hat sie Anspruch auf Schmerzensgeld, entschied ein Gericht in Bayern. Der Halter muss ihr 1500 Euro zahlen.

Nürnberg: Schwangere Frau stürzt bei Flucht vor Chihuahua – Halter haftet für Verletzungen

Ein Hundehalter muss einer Gerichtsentscheidung nach  Schmerzensgeld zahlen, nachdem sein unangeleinter Chihuahua auf eine hochschwangere Frau zustürmte, diese daraufhin stürzte und sich verletzte. Dass sie vor dem Tier floh, könne ihr nicht als Mitschuld angerechnet werden, teilte das Oberlandesgericht Nürnberg mit. Es sprach der Frau 1500 Euro zu.

Bei ihrem Sturz im Hofgarten Ansbach hatte sie sich den linken Oberarm gebrochen und die linke Hand geprellt. Es habe in der konkreten Situation keine Rolle gespielt, ob der Hund freundlich auf sie zugelaufen sei oder nicht, entschieden die Richter. Man habe nicht sicher einschätzen können, dass das Verhalten nicht aggressiv sei.

Weil ein Chihuahua klein ist – »hier etwa 15 bis 23 cm Widerristhöhe« – könne er einen Menschen nicht schwer verletzen, so das Gericht. Eine »hochriskante Flucht« hätte deshalb zwar eine umfassende Mithaftung begründen können. Die Frau sei allerdings nur wenige Meter auf einem gepflegten Rasen zurückgewichen. Dass sie möglicherweise Panik bekam, sei ebenfalls auf den Hundehalter zurückzuführen. Dieser habe das Tier nicht wie vorgeschrieben angeleint.

Das Kind der Frau wurde früher als geplant geboren. Dass der Sturz die Ursache dafür war, konnte das Gericht aber nicht feststellen.

In erster Instanz war die Klägerin nur teilweise erfolgreich gewesen. Das Landgericht Ansbach hatte der Frau im September 2024 eine 80-prozentige Mitschuld zugerechnet, weil sie über einen unbefestigten Weg weggelaufen war. Das Oberlandesgericht änderte das Urteil nun ab.

esw/AFP