SpOn 10.12.2025
23:12 Uhr

Niedersachsen: Salzgitter will Arbeitspflicht für Asylsuchende prüfen


Sollen Asylbewerber zu gemeinnütziger Arbeit verpflichtet werden? Die niedersächsische Stadt Salzgitter arbeitet an einem Konzept. In anderen Regionen wurden damit gemischte Erfahrungen gemacht.

Niedersachsen: Salzgitter will Arbeitspflicht für Asylsuchende prüfen

Die Stadt Salzgitter in Niedersachsen will eine Arbeitspflicht für Asylsuchende prüfen lassen. Der Stadtrat entschied mehrheitlich, dass die Verwaltung diesen Vorschlag prüfen und ein Konzept erarbeiten soll. Ziel sei es, die Geflüchteten durch gemeinnützige Tätigkeiten stärker in die Gesellschaft einzubinden, ihre Integration zu fördern und den Spracherwerb zu unterstützen.

Die geplante Arbeitspflicht basiert auf dem Asylbewerberleistungsgesetz, das für Tätigkeiten in Asyl- oder kommunalen Einrichtungen eine Aufwandsentschädigung von 80 Cent pro Stunde vorsieht. Asylsuchende, die ohne triftigen Grund Arbeit ablehnen, müssen mit Leistungskürzungen rechnen. In mehreren Landkreisen in Thüringen und Sachsen-Anhalt gibt es bereits ähnliche Regelungen. Die Erfahrungen dort sind unterschiedlich: Einige fanden dadurch eine Anstellung, andere lehnten die Arbeitspflicht ab.

Oberbürgermeister: Arbeitspflicht ist nicht Zwangsarbeit

Der Stadtrat in Salzgitter forderte zudem, sich auf Bundesebene für einen leichteren Zugang von Asylsuchenden zum Arbeitsmarkt einzusetzen. Die Fraktionen der CDU und FDP/Freie Wähler stimmten einstimmig für den Antrag der SPD-Fraktion. Oberbürgermeister Frank Klingebiel (CDU) betonte, dass es sich bei der Arbeitspflicht nicht um Zwangsarbeit handele. Er hob hervor, dass viele Asylsuchende gern arbeiten würden und ehrenamtliche Aufgaben sinnstiftend seien. Kritik kam von den Grünen, die den Aufwand im Verhältnis zum Nutzen für zu hoch halten.

Auch andere Kommunen in Niedersachsen beschäftigen sich mit dem Thema. So hat der Landkreis Peine eine ähnliche Regelung beschlossen, während ein entsprechender Antrag in Braunschweig abgelehnt wurde. Im Landkreis Helmstedt sollte zudem eine Abstimmung folgen.

Mehr zum Thema

Das niedersächsische Innenministerium erklärte, für die Umsetzung des Asylbewerberleistungsgesetzes seien die Landkreise und kreisfreien Städte zuständig. Einen landesweiten Überblick über kommunale Arbeitsangebote gebe es daher nicht. In der Landesaufnahmebehörde gebe es jedoch seit Jahren ein freiwilliges Arbeitsangebot, das laut Ministerium sehr gut angenommen werde.

lkö/dpa