Eine Münchner Realschule hat Zahnstocher auf dem Schulgelände verboten. Hintergrund sind sogenannte Nikotinzahnstocher, die dort zunehmend im Umlauf gewesen sein sollen. Das geht aus einem Elternbrief hervor, der der Nachrichtenagentur dpa vorliegt. Den Lehrerinnen und Lehrern sei es unmöglich, herkömmliche von getränkten Zahnstochern zu unterscheiden.
»Da der Konsum nikotinhaltiger Produkte für unsere Schülerinnen und Schüler selbstverständlich nicht erlaubt und gesundheitlich absolut schädlich ist, mache ich von unserem Hausrecht Gebrauch. Ab sofort ist das Mitbringen und Benutzen jeglicher Zahnstocher in der Schule untersagt«, schrieb der kommissarische Schulleiter der städtischen Carl-von-Linde-Realschule, Harald Kraus, in dem Elternbrief.
Es gebe inzwischen Zahnstocher, die mit Geschmacksstoffen oder sogar mit Nikotin getränkt seien. Er betonte, dass Suchtmittel an seiner Schule nichts zu suchen hätten: »Das gilt auch für Nikotinzahnstocher.« Zudem wolle er verhindern, dass sich der Trend weiter ausbreite. Der Stadtschulrat Florian Kraus begrüßte das Vorgehen. »Eine Nikotinsucht entsteht schnell – egal, wie das Nikotin konsumiert wird«, sagte er. Das Verbot diene dem Schutz der Kinder.
Der Brief ging laut städtischem Bildungsreferat bereits Ende Oktober an die Eltern. Lehrkräfte hätten den Trend vor allem bei Schülerinnen und Schülern der siebten Klassen beobachtet, aber nicht nur dort.
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Kraus bat die Eltern, darauf zu achten, ob auch ihre Kinder solche Produkte besitzen. »Auch wenn solche Trends vermeintlich cool wirken: Sie sind es nicht«, mahnte er. Eine Ausnahme vom Verbot gebe es nicht, betonte der Schulleiter.
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