SpOn 25.02.2026
11:46 Uhr

München: Gautinger Unternehmer nach Geschäften mit Corona-Masken verurteilt


Für 22 Millionen Euro verkaufte ein 39-Jähriger aus Gauting während der Coronakrise Masken an den Bund. Nun soll er ins Gefängnis – auch, weil das Gericht ihm seinen afrikanischen Diplomatenstatus nicht abkaufte.

München: Gautinger Unternehmer nach Geschäften mit Corona-Masken verurteilt

Er versuchte sich als klassischer Krisengewinnler: Ein Unternehmer aus dem bayerischen Gauting (Landkreis Starnberg) nutzte die Coronakrise, um mit Maskendeals ein Millionenvermögen anzuhäufen. Ein Gericht hat ihn nun verurteilt: Die Wirtschaftsstrafkammer des Landgerichts München II verhängte für den 39-Jährigen eine Freiheitsstrafe von fünf Jahren und zehn Monaten – unter anderem wegen Steuerhinterziehung in neun Fällen, unerlaubten Besitzes einer Schusswaffe und weil er sich falsche amtliche Ausweise verschafft hatte.

Dem Urteil war eine Verständigung vorausgegangen, also die Einigung auf einen bestimmten Strafrahmen für den Fall eines Geständnisses. Tatsächlich räumte der wegen Vermögensdelikten vorbestrafte Angeklagte die Taten ein. Mit dem Urteil ordnete das Gericht die Einziehung der hinterzogenen Steuern bei dem Angeklagten an. Die Waffe wurde mit Zustimmung des Manns formlos eingezogen. Das Urteil ist noch nicht rechtskräftig.

Geltungsbedürfnis und luxuriöser Lebensstil

Nach Feststellung der Kammer war der Mann der Inhaber einer Firma mit Sitz in der Schweiz. Diese lieferte während der Pandemie millionenfach FFP2-Masken an das Bundesgesundheitsministerium. Preis: rund 22 Millionen Euro. Allerdings gab er dies bei der Steuererklärung nicht richtig an: Er zahlte den Angaben zufolge 10,7 Millionen Euro Steuern zu wenig.

Sein Geltungsbedürfnis und der luxuriöse Lebensstil hätten den Angeklagten auf den falschen Weg geführt, urteilte der Vorsitzende Richter laut einer Gerichtssprecherin. Bei seiner Festnahme führte der Anklage ihr zufolge einen geladenen Revolver und Munition bei sich, obwohl er nicht über einen Waffenschein verfügte. Außerdem hatte er zwei gefälschte slowenische Ausweise bei sich, um über seine Identität zu täuschen.

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Die vom Angeklagten ins Feld geführte Immunität durch einen Diplomatenstatus der afrikanischen Republik São Tomé und Príncipe ließ das Gericht der Sprecherin zufolge nicht gelten. Eine entsprechende Akkreditierung habe in Deutschland nicht vorgelegen.

mkh/AFP/dpa