SpOn 26.11.2025
11:38 Uhr

München: Cannabisverbot im Englischen Garten ist rechtswidrig


Der Bayerische Verwaltungsgerichtshof schränkt den restriktiven Anti-Cannabis-Kurs des Freistaats teilweise ein. Nun darf im Englischen Garten und wohl auch in anderen Parks wieder konsumiert werden.

München: Cannabisverbot im Englischen Garten ist rechtswidrig

In München darf im Englischen Garten, im Hofgarten und im Finanzgarten vorläufig wieder gekifft werden. Das ist die Folge eines Urteils, das der Bayerische Verwaltungsgerichtshof gefällt hat. Demnach ist das Verbot des Cannabiskonsums im gesamten Englischen Garten rechtswidrig. Zwei Männer hatten gegen das Verbot geklagt.

In der mündlichen Verhandlung hatte der zuständige Senat bereits darauf hingewiesen, dass für eine so weitreichende Regelung eine Gefahr oder erhebliche Belästigung für Andere vonnöten sei.

Die Klage und das Urteil sind somit auch eine Folge des sehr restriktiven Kurses, den die bayerische Staatsregierung gegenüber der Teillegalisierung von Cannabis fährt. Die ist im Cannabisgesetz (CanG) des Bundes verankert, das auch der Freistaat beachten muss. Allerdings gibt es dabei gewisse Spielräume. So hat Bayern beispielsweise ein eigenes »Cannabisfolgenbegrenzungsgesetz« erlassen – der Name ist Programm.

Dabei ist zum Beispiel der Schutz Dritter ein Ansatzpunkt, ebenso, dass die Allgemeinheit vor Belästigungen durch den Cannabiskonsum geschützt werden muss. Die Staatsregierung aus CSU und Freien Wählern untersagt das Kiffen sehr großflächig. Es galt bislang etwa für sämtliche Parks. Zu denen zählt auch der weitläufige Englische Garten, für den die Schlösserverwaltung zuständig ist. Die Parkanlagenverordnungen wurden entsprechend geändert.

Andere Verbotszonen sind bereits im Bundesgesetz definiert, etwa ein 100-Meter-Abstand zu den Eingängen von Schulen, Kindergärten oder Spielplätzen, ebenso bundesweit auch Fußgängerzonen oder Sportstätten.

Belästigung »nicht belastbar zu begründen«

Die Klage der beiden Männer vor dem Bayerischen Verwaltungsgerichtshof war eine sogenannte Normenkontrollklage, sie richtet gegen das Verbot in Bayern, im gesamten Englischen Garten sowie im angrenzenden Hof- und Finanzgarten nicht zu kiffen. Der Südteil des Englischen Gartens, vom Hofgarten bis zum Mittleren Ring, ist dabei viel besucht, dort liegen auch Touristenattraktionen wie der Monopteros.

Weiter nördlich wird der Park hingegen sehr weitläufig und viel einsamer, nur wenige Touristen verirren sich hierher. Wenn es niemanden stört, wenn es noch nicht einmal jemand bemerkt, warum sollte man dort nicht kiffen dürfen? So stellen es die Kläger dar. Doch der Konsum sei paradoxerweise seit der Legalisierung eher schwieriger geworden, die Kontrollen hätten zugenommen.

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Einen Teilerfolg konnten die Cannabis-Freunde bereits verbuchen: Im Juli erlaubte der Verwaltungsgerichtshof das Kiffen im nördlichen Teil des Englischen Gartens vorläufig, schob die endgültige Entscheidung aber bis zur Behandlung der Hauptsache auf. Damals sahen es die Richter so, dass eine erhebliche Belästigung der Parkbesucher im Nordteil »nicht belastbar zu begründen« sei.

Der Freistaat Bayern kann gegen das Urteil nun noch eine Beschwerde gegen die Nichtzulassung der Revision zum Bundesverwaltungsgericht einlegen, teilt das Gericht mit. Andernfalls ist das Urteil rechtskräftig.

fri/jml