SpOn 21.11.2025
18:39 Uhr

Mönchengladbach: Pfarrer im Prozess um Erschrecken freigesprochen


Weil er einen Diakon erschreckt haben soll, stand ein Pfarrer in Mönchengladbach vor Gericht. Er habe Panikattacken des psychisch kranken Mannes in Kauf genommen, hieß es. Einen Vorsatz sah die Richterin aber nicht.

Mönchengladbach: Pfarrer im Prozess um Erschrecken freigesprochen

Ein Gericht in Mönchengladbach hat einen Pfarrer vom Vorwurf der Körperverletzung freigesprochen. Der 48-Jährige war angeklagt, weil er einen Diakon absichtlich erschreckt haben soll. Laut Staatsanwaltschaft soll er gewusst haben, dass der Diakon eine posttraumatische Belastungsstörung habe und das Erschrecken Panikattacken oder Krämpfe auslösen könne.

Dennoch habe der Angeklagte sich den Angaben zufolge im Frühjahr 2024 in der Sakristei einer Kapelle hinter den damals 58-Jährigen gestellt und laut »Päää« gerufen. Einige Monate später habe er ihn vor einem Gottesdienst erneut von hinten erschreckt. Ein dritter Vorfall soll sich bei einem privaten Abendessen ereignet haben.

Vor Gericht hieß es, den Diakon habe die erste Attacke tagelang gequält. Beim zweiten Mal sei er noch mit Mühe und Not nach Hause gekommen und fast kollabiert. Er habe an einem Tremor, Sichtfeldeinschränkungen und Sprachverzögerungen gelitten und sich deshalb psychiatrisch behandeln lassen.

Richterin erkennt keine Absicht

Im Verfahren hatte der Priester eingeräumt, es habe Situationen gegeben, in denen der Diakon sich erschrocken habe. Allerdings habe er seinen Kollegen lediglich begrüßt oder ohne böse Absicht laut angesprochen.

Der Geschädigte sagte hingegen, der Pfarrer habe ihn dreimal erschreckt und sich auch sonst provozierend und despektierlich verhalten. Der Diakon habe ihn nach eigener Aussage aufgefordert, aufzuhören und seinen Gesundheitszustand mehrfach angesprochen.

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Die Richterin konnte hinter dem Verhalten des Pfarrers keine Absicht erkennen. Außerdem sei ihm die Erkrankung seines Diakons nicht ausreichend bekannt gewesen. Er habe also nicht gewusst, welche Folgen ein plötzliches Erschrecken haben könne. Der Diakon und seine Partnerin hätten vor Gericht zudem widersprüchliche Angaben gemacht. Die mehr als zweistündige Verhandlung endete daher mit einem Freispruch.

esw/dpa/KNA