Ungarn stellt sich in der Flüchtlingspolitik gegen den von den EU-Staaten beschlossenen Solidaritätsmechanismus. Das Land werde die Vorgaben nicht umsetzen und »keinen einzigen Migranten« aufnehmen. Das erklärte erwartungsgemäß der Kanzleramtsminister der ungarischen Regierung, Gergely Gulyas, in Budapest bei einer Pressekonferenz, wie ungarische Medien berichteten.
Am Montag hatten die EU-Innen- und Justizminister eine Einigung beim sogenannten Solidaritätsmechanismus erzielt, der auch die zahlenmäßige Verteilung der Migranten auf die EU-Staaten beinhaltet. Mitgliedsländer, die keine Geflüchteten aufnehmen wollen, können demnach aber auch finanzielle Unterstützung oder Sachleistungen anbieten. Der Beschluss muss noch formell vom Rat der EU verabschiedet werden.
Budapest verweist auf Referendum von 2016
»Wir setzen den Migrationspakt nicht um«, sagte Gulyas. Die EU habe »keine Befugnis, zu entscheiden, mit wem die Ungarn zusammenleben sollen«. Die Ungarn hätten bereits in einem Referendum »mit überwältigender Mehrheit« entschieden, dass sie »die gewaltsame Ansiedlung durch die EU« von Migranten ablehnten. Das betreffende Referendum fand 2016 statt, ein Jahr nach dem Höhepunkt der Flüchtlingskrise von 2015. Damals hatte Ungarn zur Abwehr von Migranten, die auf der Balkanroute ankamen, seine Grenzen zu Serbien und Kroatien mit einem Stacheldrahtzaun versehen.
EU-Migrationskommissar Magnus Brunner hatte am Vortag im ZDF-»Morgenmagazin« sein Bedauern über Ungarns Haltung geäußert. »Ja, das haben wir gehört, dass Ungarn nicht mitmachen will, was ich sehr schade finde, weil natürlich dieses europäische Migrations- und Asylsystem für alle Vorteile mit sich bringen würde.« Nach möglichen Konsequenzen für Ungarn gefragt, antwortete Brunner, jeder, der an der Europäischen Union teilnehmen will, müsse sich natürlich auch an Beschlüsse halten.
Ungarn steht wegen seiner restriktiven Asylpolitik seit Jahren mit der EU-Kommission im Konflikt. 2024 verurteilte der Europäische Gerichtshof das Land wegen wiederholter Verstöße gegen das EU-Asylrecht zu einer hohen Geldstrafe: 200 Millionen Euro einmalig und eine Million Euro pro Tag Verzug. Das Gericht beanstandete insbesondere die faktische Verhinderung von Asylanträgen und die rechtswidrige Inhaftierung von Schutzsuchenden.
