Das Bonner Landgericht hat den bekannten Kinderpsychiater Michael Winterhoff wegen Körperverletzung zu einer Freiheitsstrafe von neun Monaten auf Bewährung verurteilt. In sieben von zehn verhandelten Fällen erkannte das Gericht vorsätzliche Körperverletzung, in einem Fall fahrlässige Körperverletzung.
Der Angeklagte habe Kindern und Jugendlichen das umstrittene Psychopharmakon Pipamperon zur Dauerbehandlung verordnet, so das Gericht. Anders als von der Staatsanwaltschaft angenommen, habe er dies jedoch nicht getan, um Patienten zu schaden. Vielmehr habe der Angeklagte »aus seiner ureigenen ärztlichen Überzeugung und in heilender Absicht gehandelt«, sagte die Richterin.
Die Staatsanwaltschaft hatte für Winterhoff eine Freiheitsstrafe von drei Jahren und neun Monaten wegen gefährlicher Körperverletzung gefordert. Laut Anklage sollte er Patienten das Pipamperon ohne medizinische Notwendigkeit verordnet und Sorgeberechtigte nicht über mögliche Nebenwirkungen aufgeklärt haben.
Hierzu stellte das Gericht jedoch fest, der Angeklagte habe »Nebenwirkungen des Medikaments ersichtlich vermeiden« wollen. Zudem habe er Einwilligungen zur Behandlung von den Sorgeberechtigten eingeholt – allerdings in der irrigen Annahme, sie ausreichend aufgeklärt zu haben.
Ursprünglich war Winterhoff wegen 36 Fällen von gefährlicher Körperverletzung durch Beibringung von Gift angeklagt. Während des Prozesses hatte das Gericht aber 26 Fälle abgetrennt, sodass es im aktuellen Verfahren nur noch um zehn Fälle geht.
Winterhoff hatte die Anklagevorwürfe im Prozess zurückgewiesen. Seine Verteidiger plädierten auf Freispruch. Das Urteil ist noch nicht rechtskräftig.
