SpOn 02.12.2025
18:19 Uhr

Michael Schumacher: Gericht bestätigt Urteil gegen Erpresser


Sie wollten 15 Millionen Euro von der Familie Schumacher. Am Ende landeten drei Männer vor Gericht. In einem Berufungsprozess bestätigte ein Richter die Haft- und Bewährungsstrafen. Der Nebenklage reicht das nicht.

Michael Schumacher: Gericht bestätigt Urteil gegen Erpresser

Das Wuppertaler Landgericht hat ein Urteil wegen versuchter Erpressung der Familie von Michael Schumacher bestätigt. Der Hauptangeklagte, ein 54-Jähriger aus der Türsteherszene, muss demnach drei Jahre wegen versuchter Erpressung ins Gefängnis.

Ein ehemaliger Sicherheitsmitarbeiter der Familie Schumacher erhielt wegen Beihilfe zwei Jahre Haft auf Bewährung. Das Urteil gegen den Sohn des Hauptangeklagten, sechs Monate Haft auf Bewährung, war bereits während des Berufungsprozesses rechtskräftig geworden. Der 31-Jährige hatte seine Berufung zurückgezogen.

Sowohl die drei Angeklagten als auch die Familie Schumacher hatten nach dem Urteil des Amtsgerichts Berufung eingelegt.

Die Familie Schumacher war erpresst worden, 15 Millionen Euro zu zahlen , andernfalls werde man private Fotos und Videos von Michael Schumacher im Darknet veröffentlichen. Der frühere Formel-1-Rennfahrer wird seit seinem schweren Skiunfall 2013 von seiner Familie und deren Mitarbeitern von der Öffentlichkeit abgeschirmt. Er hatte eine schwere Kopfverletzung erlitten.

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Der Anwalt der Familie Schumacher, Sven Schnitzer, kündigte für die Nebenklage an, gegen das Urteil Revision einzulegen. Er halte es für falsch und unbefriedigend. Die Nebenklage will den ehemaligen Sicherheitsmitarbeiter der Familie als Mittäter im Gefängnis sehen. Er sei die treibende Kraft gewesen – nicht der Türsteher.

Der Richter betonte, der Mann habe als Mitarbeiter der Familie seine besondere persönliche Vertrauensstellung missbraucht. Für eine Mittäterschaft fehlten aber letztlich die Beweise und es müsse gelten: »In dubio pro reo« – im Zweifel für den Angeklagten. Der ehemalige Sicherheitsmitarbeiter hatte die Aufnahmen und die Telefonliste der Schumachers an den Türsteher weitergegeben. Aber wie die Abmachung zwischen beiden Männern dazu aussah, blieb unklar.

Der Türsteher hatte im Gegenzug für einen Strafrabatt noch ausführlicher aussagen wollen, doch nach den einführenden Worten des Richters zum Prozessbeginn, die Angeklagten seien aus seiner Sicht mit den Strafen gut bedient, hatte er daran kein Interesse mehr.

hba/dpa