Ein mutiger Helfer bei der Verfolgung des Messerstechers von Aschaffenburg soll Deutschland trotz einer Auszeichnung für Zivilcourage nun doch verlassen. Grund sei unter anderem, dass der Asylbewerber trotz Arbeitserlaubnis nicht arbeite, teilte die Regierung von Unterfranken in Würzburg der Nachrichtenagentur dpa mit. Zuvor hatte »Main-Echo« berichtet.
Der Somalier habe eine genehmigte Beschäftigung nicht angetreten und auch keinen neuen Antrag auf Genehmigung einer Erwerbstätigkeit gestellt, teilte die Behörde laut dpa mit. Außerdem sei er in der Zwischenzeit wegen »diverser Straftaten« mehrfach rechtskräftig verurteilt worden. Welche Straftaten das waren, blieb zunächst unklar.
Ohne Arbeit bestehe für den Mann keine dauerhafte Bleibeperspektive, teilte die Behörde mit. Seinen Lebensunterhalt selbst zu bestreiten, sei die wichtigste Voraussetzung für einen Aufenthaltstitel. Er habe »die ihm eröffnete Chance, aus eigener Kraft die Voraussetzungen für ein dauerhaftes Bleiberecht zu schaffen und sich insbesondere eine Arbeitsstelle zu suchen, nicht genutzt«, so die Regierung.
Der Betroffene bestreitet das im Bericht von »Main-Echo«. Die Zeitung zitiert ihn mit den Worten: »Die Behörden lügen«. Und: »Sie suchen eine Ausrede, um mich loszuwerden.«
Bisher geduldet
Der Somalier hatte nach der tödlichen Messerattacke eines Afghanen im Januar dieses Jahres den Täter verfolgt und die Polizei auf dessen Standort aufmerksam gemacht. Auch weil er bei den Ermittlungen gegen den Angreifer als wichtiger Zeuge galt, erhielt er eine Duldung. Das Verfahren gegen den Angreifer, einen psychisch kranken Geflüchteten , wurde vor dem Landgericht Aschaffenburg mittlerweile beendet. Der Täter sitzt bis auf Weiteres in einer forensischen Psychiatrie.
Im Asylrecht bezeichnet die Duldung einen vorübergehenden Aufenthaltsstatus für ausreisepflichtige Ausländer, die aus bestimmten Gründen nicht abgeschoben werden können. Es handelt sich dabei nicht um eine Aufenthaltserlaubnis, sondern um die befristete Aussetzung der Abschiebung. Duldungen werden befristet erteilt und manchmal verlängert.
Medaille für Zivilcourage
Der Somalier hatte für sein Eingreifen bei der Gewalttat in Aschaffenburg von Ministerpräsident Markus Söder (CSU) im Mai die Christopherus-Medaille erhalten. Das bayerische Innenministerium hatte zuvor mitgeteilt, der Mann habe »bei der schrecklichen Gewalttat in Aschaffenburg in herausragender Weise Entschlossenheit und Mut bewiesen«. Er habe »sich um Aschaffenburg und Bayern verdient gemacht und ein Beispiel für Zivilcourage gegeben, das Anerkennung und höchsten Respekt verdient«.
Ablehnung des Asylantrags im Mai 2024
Der Asylantrag des Mannes war im Zuge eines sogenannten Drittstaatenbescheids schon im Mai 2024 abgelehnt worden – also deutlich vor den Ereignissen in Aschaffenburg im Januar 2025. Auch eine Klage gegen die Ablehnung scheiterte.
Laut bayerischem Innenministerium war der Somalier zunächst nach Italien eingereist und dort schon als Geflüchteter anerkannt worden. Nach den Regeln des sogenannten Dublin-Verfahrens ist nicht vorgesehen, dass in diesem Fall noch einmal in einem anderen EU-Land Asyl gewährt wird.
Behörde empfiehlt freiwillige Ausreise
Nach Berichten über eine drohende Abschiebung im Frühjahr hatte das bayerische Innenministerium mitgeteilt, diese beruhten auf einem »Missverständnis«. Das Ministerium hatte auf die Duldung des Mannes als Zeuge im Prozess sowie die Arbeitserlaubnis verwiesen.
Die Regierung von Unterfranken teilte nun mit, der Mann müsse Deutschland verlassen. Demnach empfehle ihm die Behörde eine freiwillige Rückkehr nach Italien, wo er einen Aufenthaltstitel besitze. So bliebe ihm die Option, später über ein Fachkräftevisum zurück nach Deutschland zu kommen, »wenn er die Voraussetzungen erfüllt und in Italien eine entsprechende Qualifizierung erlangt«.
Der Tatverdächtige von Aschaffenburg war wegen psychischer Erkrankungen in Behandlung. Traumaexperte Thomas Elbert sieht solche Fälle häufig und kritisiert die Therapieangebote für Geflüchtete. Lesen Sie hier mehr dazu.
