SpOn 02.03.2026
20:46 Uhr

Messerangreifer vom Würzburger Hauptbahnhof tot in Zelle gefunden


Der 35-Jährige, der in Würzburg drei Zeugen Jehovas verletzt haben soll, ist tot. Die Polizei geht derzeit von Suizid aus. Der Mann befand sich in Untersuchungshaft.

Messerangreifer vom Würzburger Hauptbahnhof tot in Zelle gefunden

Der mutmaßliche Messerangreifer, der vergangene Woche drei Zeugen Jehovas am Würzburger Hauptbahnhof verletzt haben soll, ist tot in der Untersuchungshaft entdeckt worden. Der Polizei zufolge deute »alles auf Suizid hin«. Die Umstände sind bislang unklar. Wie es zu der vermuteten Selbsttötung kommen konnte, wusste ein Sprecher der Staatsanwaltschaft Würzburg zunächst nicht.

Wie in solchen Fällen üblich, leitete die Staatsanwaltschaft ein Todesermittlungsverfahren ein. »In diesem wird insbesondere ermittelt werden, ob Hinweise auf ein Fremdverschulden vorliegen«, teilte der Behördensprecher mit. Das Strafverfahren gegen den Mann wegen des Messerangriffs werde eingestellt. Womöglich liefen aber gesonderte Ermittlungen zu seinem möglichen Tatmotiv weiter.

Ermittlung wegen versuchten Mordes

Der 35 Jahre alte Verdächtige hatte nach bisherigen Erkenntnissen am 23. Februar morgens drei Zeugen Jehovas an einem Stand unvermittelt angegriffen. Die Gründe dafür sind bisher nicht bekannt. Ob der Afghane psychisch krank war, wissen die Ermittler bisher nicht. Die Zeugen Jehovas sind eine christliche Gemeinschaft mit eigener Bibelauslegung.

Die Opfer im Alter von 51, 55 und 68 Jahren waren leicht verletzt worden. Passanten, darunter ein Polizist in Zivil, hatten den Angreifer überwältigt. Der Afghane wurde festgenommen und saß seither in Untersuchungshaft. Die Polizei ermittelte wegen versuchten Mordes und versuchter gefährlicher Körperverletzung. Hinweise auf eine psychische Erkrankung oder Drogenkonsum habe es nicht gegeben.

Der Afghane lebte laut Staatsanwaltschaft seit 2023 in Deutschland. Sein Asylantrag war demnach abgelehnt worden. Der 35-Jährige blieb mit behördlicher Duldung in Deutschland.

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Das Justizministerium in München betonte, dass die Prävention von Suiziden in Haftanstalten eine »sehr hohe Bedeutung« habe. Mitarbeiter und Mediziner sollten schon bei der Einlieferung eines Häftlings und der ärztlichen Untersuchung auf eine mögliche Suizidgefahr achten.

Auch seien JVA-Mitarbeiter zur Meldung verpflichtet, wenn Häftlinge nach ihrem Eindruck bei schlechter Gesundheit seien. Sterbe ein Gefangener, werden laut einer Ministeriumssprecherin umgehend Staatsanwaltschaft und Polizei informiert, auch bei natürlichen Todesfällen. »In jedem Fall wird ein Ermittlungsverfahren eingeleitet und eine Obduktion angeordnet.«

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jah/dpa